Seid ihr wirklich euer eigener Chef? Ein neuer Test gibt eine erste Antwort.
Bin ich scheinselbstständigNeuer Online-Check der Rentenversicherung gibt erste Antwort

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Arbeitsverhältnisse im Fokus: Die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung ist entscheidend für rechtliche und finanzielle Sicherheit.
Eigenverantwortlich oder doch weisungsgebunden? Die Abgrenzung ist manchmal knifflig, aber die Konsequenzen sind enorm. Wer formell als eigener Chef auftritt, aber faktisch wie ein Mitarbeiter agiert, wird als scheinselbstständig eingestuft. Die bittere Pille: Man hat keinen Sozialversicherungsschutz – und das kann für Auftraggeber und Auftragnehmer empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Um bei dieser Einordnung zu helfen, hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nun einen neuen Dienst gestartet. Dieser Service heißt „Selbstcheck Erwerbsstatus“ und soll eine erste Orientierung ermöglichen.
Im Netz gibt es einen ersten Hinweis
Laut dpa ist der Selbstcheck anonym auf der Internetseite der DRV verfügbar. Nach der Eingabe einiger Informationen erhält man eine nicht bindende Einschätzung, ob eher eine Selbstständigkeit oder ein Angestelltenverhältnis besteht. Private Angaben werden dafür nicht gesammelt.
Wichtiger Hinweis: Die DRV macht deutlich, dass dieses Online-Angebot eine offizielle Prüfung nicht ersetzen kann. Ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren ist für eine rechtlich verbindliche Klärung unerlässlich. Dafür müssen immer die vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächliche Ausführung vorgelegt werden, so die Rentenversicherung.
Diese Merkmale entlarven eine Scheinselbstständigkeit
Als tatsächlich selbstständig gilt, wer ein eigenes unternehmerisches Risiko hat und seine Tätigkeit im Wesentlichen frei bestimmen kann. Der finanzielle Erfolg muss vom eigenen Handeln abhängen und nicht von den Vorgaben eines Arbeitgebers.
Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit sind laut DRV beispielsweise: Man ist verpflichtet, allen Anweisungen des Kunden zu folgen und muss sich an feste Arbeitszeiten halten. Häufig wird auch die Vorlage von regelmäßigen, detaillierten Arbeitsberichten verlangt. Auch die Arbeit in den Geschäftsräumen des Auftraggebers mit dessen Ausstattung kann ein Indiz sein.
Zusätzliche Auskünfte zu diesem Komplex bietet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite an. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
