RestalkoholGestern gefeiert, heute zur Arbeit – aber darf ich schon wieder fahren?

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Wenn man am Abend zuvor getrunken hat, darf man am nächsten Morgen nicht automatisch wieder Auto fahren.

Stuttgart/München – Nach einer feucht-fröhlichen Nacht sollten sich Autofahrer morgens nicht ans Steuer setzen. Denn wer etwa um 4 Uhr nachts noch 1,6 Promille im Blut hat, muss mindestens elf bis 16 Stunden warten, bis sich der Restalkohol abgebaut hat. Daran erinnert die Prüforganisation Dekra. Wer also an Weiberfastnacht lange unterwegs war, darf am nächsten Morgen höchstwahrscheinlich nicht mit dem Auto zur Arbeit oder zum Supermarkt fahren.

Die Gefahr von Restalkohol im Blut wird immer wieder unterschätzt, warnt auch der ADAC. Das Risiko ist hoch, sich unwissentlich mit einem zu hohen Promillewert morgens ans Steuer zu setzen. Wer beispielsweise bis Mitternacht Alkohol trinkt und eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille hat, darf auch am nächsten Morgen nicht Auto fahren. Der Körper baut – je nach individueller Konstitution – pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. Um neun Uhr morgens läge der Promillewert rein rechnerisch noch bei etwa 0,6 Promille. Zu viel, um Auto fahren zu dürfen.

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Betrunken fahren kostet über 500 Euro, zwei Punkte und Fahrverbot

Wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, muss mit einem Bußgeldbescheid über 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Wer einen alkoholbedingten Fahrfehler begeht – zum Beispiel Schlangenlinien fährt – muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkten und Führerscheinentzug rechnen.

Der tatsächliche Promillegehalt im Blut zu einem bestimmten Zeitpunkt lässt sich aufgrund vieler Einflussfaktoren nicht einfach ausrechnen. Zu diesen Faktoren zählen beispielsweise die Magenfüllung zum Zeitpunkt der Alkoholaufnahme sowie die individuelle körperliche Voraussetzung. Zudem können Medikamente den Abbau des Alkohols beeinträchtigen oder kritische Wechselwirkungen auslösen. Promille-Abbau-Beschleuniger oder Wundermittel gibt es nicht. Auch Kaffee trinken, schwitzen oder schlafen hilft nicht dabei, den Promillewert schneller sinken zu lassen.

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Kein Kavaliersdelikt: Auch Fahrradfahrer dürfen nicht betrunken fahren

„Null Promille“ heißt es für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Radfahrer hat die Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille festgelegt. Erreicht ein Fahrradfahrer diesen Wert und nimmt am Verkehrsgeschehen teil, begeht er eine Straftat. Der ADAC rät allen Autofahrern, im Zweifelsfall auch am nächsten Tag öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen.

(dpa/tmn, ots)