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Rechtstipps für PaareBrautkleid nicht fertig – und andere Hochzeitspannen

Bitte keine Tränen: Damit die Hochzeit(sfeier) wirklich ein Traum wird, müssen Paare vorher einiges regeln.

Bitte keine Tränen: Damit die Hochzeit(sfeier) wirklich ein Traum wird, müssen Paare vorher einiges regeln.

Rechtstipps rund um die Hochzeit gibt Birk Methner von der Frankfurter Kanzlei NVW Neugebauer Vieth Wutzmer.

Wenn nicht alles nach Plan läuft

Eine Hochzeit ist meist das größte Fest, das man in seinem Leben ausrichtet. Wenn sich Dienstleister dann nicht an Termine halten, ist der Ärger groß – vor allem, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt. „Absprachen mit Fotografen oder dem DJ können mündlich getroffen werden und stellen damit wirksame Verträge dar“, erklärt Birk Methner, Partneranwalt der Roland Rechtsschutzversicherung.

Dennoch: Weicht eine der Vertragsparteien von der Vereinbarung ab, muss die andere Partei zunächst beweisen, was Vertragsinhalt gewesen ist. Ohne Unterlagen kann das schwierig werden. Hier ist es gut, wenn Dritte die Absprachen bezeugen können.

Alles zum Thema Ehe

Muss das Paar einen teureren Ersatz buchen, kann es dem ursprünglichen Dienstleister die Mehrkosten in Rechnung stellen. „Wenn umgekehrt das Brautpaar den Auftrag storniert, kann der Dienstleister von diesem unter Umständen das gesamte vereinbarte Honorar verlangen.“

Wenn das Hochzeitskleid nicht pünktlich fertig wird

Schon kleine Mädchen träumen von ihrem Brautkleid. Meist wird es extra angepasst. Doch was, wenn es nicht rechtzeitig geliefert wird? „Wird ein Hochzeitskleid extra angefertigt oder angepasst, handelt es sich in aller Regel um ein sogenanntes absolutes Fixgeschäft“, erklärt der Fachanwalt für Familienrecht.

„Die Leistungszeit einzuhalten ist demnach derart wesentlich, dass eine verspätete Lieferung den Zweck nicht mehr erfüllt. Bedeutet: Ist das Kleid bei der Hochzeit nicht fertig, kann es zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.“

Sollte sich also kurz vor der Hochzeit herausstellen, dass das Kleid nicht rechtzeitig geliefert werden kann, dann hat die Braut das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, um sich bei einem anderen Anbieter ein Kleid zu besorgen. Die hierbei entstehenden Mehrkosten können als Schadenersatz geltend gemacht werden. Umgekehrt gibt es bei Maßanfertigungen kein Rückgaberecht, wenn das Kleid nicht gefällt. Es sei denn, dies wird bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart.

Wenn man im Ausland heiratet

Manch ein Brautpaar träumt davon, in Las Vegas von Elvis getraut zu werden oder sich barfuß am Malediven-Strand das Jawort zu geben. „Grundsätzlich sind Ehen auch in Deutschland rechtsgültig, wenn sie in einem anderen Land geschlossen wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Trauung im Ausland in der entsprechenden im jeweiligen Land üblichen Form stattgefunden hat“, sagt Anwalt Birk Methner.

Eine exotische Zeremonie allein reicht also oft nicht aus. Wieder zu Hause muss das Paar die Ehe registrieren lassen. Dafür benötigt es die Heiratsdokumente des jeweiligen Landes, versehen mit einer Unterschriftsbeglaubigung und Echtheitsbestätigung, die von den jeweiligen Behörden im Ausland oder auch von deutschen Konsulaten vor Ort ausgestellt wird.

Auch nach der Hochzeit ist noch einiges rechtlich zu regeln. Eine Checkliste gibt es auf der nächsten Seite.

Wichtige Behördengänge nach der Hochzeit

Nach der Traumhochzeit beginnt das Eheleben. Dies hat jedoch nicht nur romantische, sondern auch rechtliche Aspekte. „Mit der Eheschließung werden die Partner untereinander unterhaltspflichtig und tragen damit füreinander Verantwortung, finanziell ebenso wie bei der Haushaltsführung“, weiß Birk Methner. Zudem entscheidet das Brautpaar bei der Eheschließung gemeinsam über die Wahl des Familiennamens.

  • Nimmt ein Partner den Namen des anderen oder einen Doppelnamen an, muss er nach der Hochzeit den Personalausweis und/oder Reisepass im Einwohnermeldeamt ändern.
  • Auch den Führerschein, Fahrzeugbrief sowie Fahrzeugschein bei der Kfz-Stelle muss man aktualisieren lassen.
  • Auf dem Finanzamt werden die Lohnsteuerklassen geändert.

Was noch rechtlich wichtig ist

Vor Gericht

Vor Gericht dürfen Zeugen aus persönlichen Gründen die Aussage verweigern. Als persönlicher Grund wird anerkannt, wenn der Zeuge ein Angehöriger, Ehepartner (auch Verlobter) oder naher Verwandter des Beschuldigten ist.

In der Mietwohnung

Will man seinen Ehepartner in die Wohnung einziehen lassen, muss man den Vermieter vorher nicht um Erlaubnis bitten – ist man nicht verheiratet dagegen schon.

Im Krankenhaus

Wer nicht offiziell verwandt ist, kann es schwer haben, wenn es darum geht, von Ärzten oder Krankenhäusern Auskunft zu erhalten. Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten werden in der Regel nur Angehörigen erteilt. Eine Vorsorgevollmacht kann hilfreich sein.

Wenn sich das Paar scheiden lassen möchte

Bis dass der Tod euch scheidet – auch wenn sich das Paar dies beim Jawort verspricht, enden viele Ehen frühzeitig. „Grundsätzlich kann eine Ehe nur durch eine Scheidung aufgelöst werden“, erklärt der Rechtsanwalt. Das gilt auch, wenn die Eheleute erst ganz kurz verheiratet sind.

Eine Annullierung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn ein Ehegatte den anderen über Vorstrafen, voreheliche Kinder oder schwere Krankheiten getäuscht hat oder bei einer Scheinehe. Die Ehe kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden.

Beim Thema Scheidung stellt sich oft auch die Frage: Wer bekommt was? „Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft“, erklärt Birk Methner. Das heißt: Jeder Ehepartner darf nach der Scheidung das behalten, was ihm vor der Hochzeit gehörte. Alles, was während der gemeinsamen Zeit verdient und erworben wird, muss geteilt werden. „Das betrifft auch die Rentenansprüche und die Wertsteigerung des Anfangsvermögens.“

Es ist jedoch möglich, Regelungen zu treffen, die den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausschließen, an deren Stelle dann zum Beispiel die Gütertrennung treten soll, erklärt der Rechtsexperte.

Ein solcher Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder während der Ehe geschlossen werden. In der Regel sollte der Vertrag durch einen Rechtsanwalt entworfen werden und er muss notariell beglaubigt werden. Damit es gar nicht erst so weit kommt, gilt: Drum prüfe, wer sich ewig bindet!

(Bearbeitung: gs)

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