Kurz zum Einkaufen, Parkscheibe rein – doch aufgepasst! Ein winziges Versehen bei der Einstellung kann schnell ein saftiges Knöllchen nach sich ziehen.
Parkscheiben-FalleSo umgehen Sie die 40-Euro-Strafe

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Das Auto muss erst bewegt werden, bevor die Parkscheibe erneut gestellt werden kann. Weiterdrehen ist nicht erlaubt
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Für viele Autofahrer ist es Routine: Fahrzeug parken, Parkuhr ins Auto legen. Aber genau dabei kann man schnell in eine kostspielige Situation geraten. Ein häufiger Irrtum ist das Justieren auf die genaue Ankunftszeit, was oft ein Bußgeld zur Folge hat. Korrekt ist es, den Pfeil auf die nachfolgende halbe Stunde zu rücken. Wenn Sie Ihr Fahrzeug um 16.05 Uhr abstellen, muss die Anzeige auf 16.30 Uhr stehen.
Das simple Vordrehen der Anzeige nach Ende der erlaubten Parkdauer ist untersagt und wird nicht als neuer Parkvorgang gewertet. Wer die gestattete Zeit überschreitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Eine Überschreitung von bis zu 30 Minuten kostet 20 Euro, während es bei bis zu einer Stunde bereits 25 Euro sind. Bei einer Dauer von bis zu zwei Stunden werden 30 Euro berechnet, und über drei Stunden hinaus steigt die Summe auf heftige 40 Euro. Das berichtet „ADAC“.
Der legale Ausweg: Einmal um die Ecke fahren
Für eine längere Parkzeit gibt es nur einen zulässigen Weg: Man muss den Parkvorgang von vorne beginnen. Das heißt konkret: Mit dem Fahrzeug wegfahren, etwa eine kleine Runde drehen, und die Parklücke danach wieder anfahren. Sollte der Stellplatz dann nicht besetzt sein, können Sie ihn erneut nutzen. Zusätzlich ist die Beschaffenheit der Parkuhr von Bedeutung. Sie hat zwingend blau-weiß zu sein und die Abmessungen 11 auf 15 Zentimeter aufzuweisen. Abweichende Farben oder Formate können ebenfalls mit 20 Euro geahndet werden.
Elektronische Parkscheibe: Was gilt hier?
Digitale Parkuhren sind stark im Kommen, aber auch für sie existieren genaue Vorgaben. Ein genehmigtes Modell stellt sich beim Ausschalten des Motors von selbst auf die kommende halbe Stunde ein. Entscheidend dabei: Die Uhrzeit darf sich nicht weiterbewegen. Außerdem ist auf der Front das Verkehrszeichen 314 (Parken) abgebildet, der Schriftzug „Ankunftszeit“ muss über der Anzeige stehen und die Ziffern der 24-Stunden-Darstellung müssen eine Höhe von mindestens zwei Zentimetern haben.
Spezielle Regeln: Biker und Einkaufszentren
Die Verpflichtung zur Parkscheibe besteht im Übrigen auch für Zweirad-Fahrer. Zwar gibt es keine gesetzliche Vorschrift für den genauen Anbringungsort, aber sie muss sicher befestigt sein. Zahlreiche Motorradfahrer behelfen sich mit einem Kabelbinder, den sie durch eine Bohrung in der Scheibe ziehen. Auf Parkflächen von Supermärkten ist besondere Achtsamkeit gefragt: Weil es sich um privates Gelände handelt, dürfen die Eigentümer bei Regelverstößen Vertragsstrafen aussprechen oder das Auto sogar entfernen lassen. Die geltenden Bestimmungen müssen an der Zufahrt klar ersichtlich sein.
Im Winter gibt es jedoch eine kleine Entlastung für Autofahrer. Falls die Frontscheibe nach dem Parken von Schnee bedeckt wird, stellt das kein Problem dar. Fahrzeughalter haben nicht die Pflicht, die Scheibe ihres abgestellten Autos von Schnee zu befreien. Es ist ausreichend, wenn die Parkuhr unter gewöhnlichen Umständen deutlich erkennbar platziert wurde. (red)
