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Bizarrer Zoff um ObelixWaffenfirma will Marke für Waffen nutzen – Gericht entscheidet

Asterix und Obelix

Copyright: Daniel Karmann/dpa

Der große Gallier Obelix ist neben seinem besten Freund Asterix eine der Hauptfiguren des Kult-Comics, den René Goscinny und Albert Uderzo 1959 gemeinsam geschaffen hatten. (Archivbild)

Bizarrer Streit: Polnische Firma will Waffen Obelix nennen

Ein bizarrer Rechtsstreit um einen der bekanntesten Comic-Helden beschäftigt die Gerichte. Ein Rüstungskonzern aus Polen beabsichtigt, den Namen „Obelix“ für Schusswaffen sowie Munition einzusetzen. Dagegen läuft der französische Verlag Sturm, der die Rechte an der Kult-Comicreihe „Asterix“ hält.

Für den Verlag ist bereits seit 1998 der Name „Obelix“ als Warenzeichen registriert, beispielsweise für Bücher, Bekleidung und Games. Das Europäische Markenamt (EUIPO) sorgte 2022 dennoch für eine Überraschung und trug die Marke zusätzlich für die Güter des polnischen Unternehmens ein. Der Verlag ist alarmiert: Die Rüstungsfirma könnte die Popularität und das Ansehen der Comicfigur missbrauchen und dem Image erheblich schaden.

Wird der gute Ruf des Galliers für Waffen missbraucht?

Obelix, eine der Hauptpersonen in den Kult-Comics von René Goscinny und Albert Uderzo, ist für seine gewaltige Stärke und Statur bekannt. Wohl kaum ein Liebhaber von Comics wird diesen Gallier nicht kennen. Der Verlag führte im Verfahren vor der zuständigen Behörde an, dass die Bücher in 111 Sprachen transferiert und weltweit 375 Millionen Stück abgesetzt wurden. Aus der Perspektive des Verlags hat die Waffenfirma die Marke für ihre Erzeugnisse als Referenz an die „Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke“ des Obelix-Charakters ausgewählt.

Normalerweise gäbe es bei einer identischen Marke zwischen der Waffenfirma und dem Comicverlag keine Markenrechtsverletzung, weil die jeweiligen Produktkategorien „nicht einmal entfernt ähnlich“ seien, erläutert der Düsseldorfer Markenrechtsexperte Jens Fusbahn. Der Schutz bei bekannten Marken erstrecke sich jedoch weiter. Die Verwendung solcher Marken sei auch für völlig andere Güter und Services untersagt, falls dadurch die Kennzeichnungskraft oder das Ansehen in unlauterer Weise ausgenutzt oder geschmälert würde.

Experte: Image-Schaden durch „Trittbrettfahrer“

Von einer solchen unlauteren Ausnutzung könne man sprechen, so der Jurist, wenn eine Firma eine starke Verbindung zu den Merkmalen von Obelix als „Trittbrettfahrer“ für sich beansprucht. Außerdem hat der Comic-Charakter ein positives, witziges Image für die ganze Familie. Dieses Ansehen kann laut Fusbahn durch die Assoziation mit Kriegsgerät und Munition massiv beschädigt werden.

Der Hammer an der ganzen Geschichte: Das Europäische Markenamt sieht die Sache völlig anders und stellt sich gegen den Verlag. Die Behörde erachtet die Argumente der Franzosen als nicht stichhaltig. Es sei nicht mal gesichert, dass die Marke tatsächlich so berühmt ist. Überdies sei es fraglich, ob Waffenkäufer eine gedankliche Brücke zu dem Comic-Helden schlagen würden.

Das Sortiment der polnischen Firma ziele ohnehin auf eine besondere Zielgruppe ab, nämlich „im Prinzip militärisches Personal, Jäger, Sicherheits- und Polizeibeamte“. Nur ausnahmsweise würden die Produkte von der Allgemeinheit gekauft. Jetzt muss das Gericht der Europäischen Union in diesem seltsamen Konflikt eine Entscheidung treffen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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