BFH-Urteil zu Dienstwagen: Das kann Sie Geld kosten!
Neue Dienstwagen-FalleGerichtsurteil: Wer das Privatauto nutzt, geht steuerlich leer aus

Copyright: Christin Klose/dpa-tmn
Das Privatauto beruflich nutzen, obwohl ein Dienstwagen zur Verfügung steht? Das kann steuerlich nach hinten losgehen.
Vorsicht, wenn Sie einen Dienstwagen haben, aber für die Arbeit trotzdem Ihr eigenes Auto nehmen! Eine brandneue Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) verschärft die Regeln bei der Steuer jetzt knallhart. „Danach können Fahrtkosten für Dienstreisen komplett vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sein, wenn der Arbeitnehmer eigentlich einen Firmenwagen hätte nutzen können“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
In dem konkreten Fall, über den nun geurteilt wurde, griff ein Mitarbeiter für etliche Geschäftsreisen absichtlich zum privaten Pkw. Der Clou dabei: Seine Gattin konnte in der Zeit den Firmenwagen privat fahren – Tankkarte inklusive. Der Mann versuchte dann, für seine Touren fast 3.800 Euro als Werbungskosten geltend zu machen, basierend auf 2,28 Euro pro Kilometer. Doch das Finanzamt spielte nicht mit, und der BFH bestätigte diese Haltung jetzt (Az.: VI R 30/24).
Job oder Privatvergnügen – was zählt wirklich?
Die obersten Finanzrichter stellten unmissverständlich fest: Normalerweise habt ihr die freie Wahl, wie ihr zu einem dienstlichen Termin kommt. Doch dieses Recht ist nicht grenzenlos. Es hört genau da auf, wo persönliche Interessen überwiegen und dadurch überflüssige Ausgaben für die Firma entstehen.
Und exakt das traf in dieser Situation zu. Der Mitarbeiter wählte sein eigenes Auto nicht aus dienstlichen Zwängen, sondern allein, damit seine Frau den Dienstwagen für sich nutzen konnte. Somit waren die Ausgaben eindeutig durch private Umstände mitbedingt.
Der BFH fand dafür deutliche Worte und definierte den Maßstab der Angemessenheit neu: Ein „ordentlicher und gewissenhafter Steuerzahler“ hätte niemals die teuren Fahrten mit dem Privat-Pkw bezahlt, wenn ihm zur selben Zeit ein gratis Firmenauto zur Verfügung gestanden hätte. Solche Kosten seien deshalb schlichtweg unpassend und können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Schaut das Finanzamt bald genauer hin?
Diese Entscheidung könnte für viele Beschäftigte mit Firmenauto weitreichende Konsequenzen haben. Insbesondere im Vertrieb, auf der Management-Ebene oder in leitenden Funktionen wird manchmal aus familiären oder planerischen Motiven bewusst das eigene Fahrzeug genommen. Das könnte sich in Zukunft als kostspieliger Fehler erweisen.
Denn die Botschaft des BFH ist klar: Es geht nicht nur darum, ob die Fahrt für den Job war. Genauso wichtig ist die Begründung, weshalb dafür das private Auto herhalten musste. Gibt es dafür keinen nachvollziehbaren dienstlichen Anlass, ist der komplette Werbungskostenabzug futsch.
„Offen bleibt allerdings, wo genau die Grenze verläuft“, so die Einschätzung von Steuer-Expertin Karbe-Geßler. Absetzbar könnte es laut ihr aber weiterhin sein, falls der Dienstwagen gerade nicht zur Verfügung steht, spezielle berufliche Erfordernisse dies nötig machen oder der Chef die Fahrt mit dem Privat-Pkw explizit anordnet. Die Entscheidung gibt den Finanzämtern aber massiv Rückenwind. Der Bund der Steuerzahler rechnet damit, dass besonders hohe Kilometerkosten in Zukunft kritischer geprüft werden. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
