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Teurer Autobahn-CrashRaser (200 km/h) verklagt Frau und geht komplett leer aus

Blaulicht

Copyright: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/ZB

Ist schnell passiert, vor allem wenn es sehr rasant zugeht - ein Unfall auf der Autobahn.

Trotz freier Fahrt: Raser geht nach Crash leer aus

„Warum schert der da vorne aus – sieht der mich nicht?“ Dieser Gedanke schießt einem auf der Autobahn oft durch den Kopf. Meistens läuft es glimpflich ab. Aber eben nicht jedes Mal. Und dann wird die Geschwindigkeit zu einem riesigen Thema – sogar dort, wo freie Fahrt gilt.

Der konkrete Fall: Eine Fahrerin war mit etwa 120 bis 130 km/h unterwegs und wollte an einem langsameren Wagen vorbeiziehen. Laut ihrer Schilderung blickte sie in den Rückspiegel, sah weit entfernt kein anderes Fahrzeug und zog nach links. Sie gab an, während des gesamten Manövers immer wieder die Spiegel kontrolliert zu haben. Als sie dann rechts blinkte, um wieder einzuscheren, sei aus dem Nichts ein Auto mit Lichthupe und in Schlangenlinien aufgetaucht. Dann hat es gekracht.

Mit fast 220 Sachen auf der linken Spur

Ein von hinten kommendes Auto war nämlich mit irrsinnigem Tempo herangefahren. Ein Gutachter berechnete später eine Geschwindigkeit zwischen 198 und 218 km/h. Der Fahrer dieses Wagens erzählte eine völlig andere Geschichte: Die Frau habe ohne zu blinken plötzlich die Fahrbahn gewechselt und so den Crash provoziert. Er habe eine Vollbremsung gemacht und sei nach rechts ausgewichen. Doch just in diesem Augenblick sei die Frau abrupt auf ihre Spur zurückgekehrt. Ein erneutes Ausweichen nach links sei ihm nicht mehr gelungen, er habe die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und sei mit dem Wagen der Fahrerin kollidiert.

Der Raser zog gegen die Fahrerin vor Gericht – sie sei allein für den Unfall verantwortlich. Er klagte auf Schmerzensgeld, die Erstattung von Kosten und auch auf einen sogenannten Haushaltsführungsschaden. Das ist ein finanzieller Ausgleich, wenn man den eigenen Haushalt nach einem Unfall nur noch eingeschränkt bewältigen kann. Vor Gericht gab es eine aufwendige Beweisaufnahme mit Gutachten und Zeugenbefragungen.

Gerichtsurteil ist eine kalte Dusche für den Raser

Das Landgericht Braunschweig war am Ende überzeugt: Die Frau hatte ihr Überholmanöver „ordnungsgemäß“ abgeschlossen, und das lange, bevor der Mann mit seinem extremen Tempo herangeschossen kam. Der Abstand zwischen den beiden Autos betrug zum Zeitpunkt des Spurwechsels noch ungefähr 330 Meter. Das Gericht befand, dass aus einer solchen Distanz die „außergewöhnlich hohe Annäherungsgeschwindigkeit“ im Rückspiegel unmöglich verlässlich eingeschätzt werden kann.

Spätestens bei einer Entfernung von 220 Metern hätte der Mann reagieren und eine Bremsung einleiten müssen. Dann wäre die Lage nach Ansicht des Gerichts noch sicher zu meistern gewesen. Doch seine verspätete Reaktion und das viel zu hohe Tempo hatten zur Folge, dass sein Wagen instabil wurde, ins Schleudern geriet und schließlich gegen den Wagen der Fahrerin prallte.

Der Mann konnte seine Version, die Frau sei plötzlich und ohne Blinker rübergezogen, nicht untermauern. Eine Zeugin bestätigte sogar, dass die Fahrerin schon mehrere Sekunden auf der linken Spur unterwegs war, als sich das andere Auto „mit wahnsinniger Geschwindigkeit“ näherte. Ein Verschulden der Frau war nicht nachweisbar. Die Folge: Der Mann muss für seinen Schaden komplett selbst aufkommen. Das Urteil macht klar: Ein massives Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h kann bei einem Crash zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf Schadenersatz führen (Landgericht Braunschweig, Az.: 2 O 143/24). (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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