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Böses Erwachen für ExFrau lehnt günstigen Kredit ab und muss Tausende nachzahlen

Ein Mann hält das Modell eines Hauses in den Händen

Copyright: Christin Klose/dpa-tmn

Spart Zeit und Kosten: Wer sich außergerichtlich auf eine Kostenaufteilung verständigt, vermeidet langwierige rechtliche Auseinandersetzungen.

Sturheit nach Trennung: Frau kriegt saftige Rechnung.

Nach einer Trennung im gemeinsamen Haus wohnen bleiben? Das kann richtig ins Geld gehen, wenn man sich stur stellt. Ein aktueller Gerichtsfall zeigt, wie eine Frau für ihre Bockigkeit jetzt eine saftige Rechnung bekommt.

Ein geschiedenes Paar war weiterhin gemeinsam Eigentümer eines Hauses, in dem die Frau mit den Kindern lebte. Der Mann verlangte schon vor der Scheidung 500 Euro Nutzungsentschädigung pro Monat. Doch die Frau blockte ab: Sie zahle ja schon den Kredit und alle Kosten für die Immobilie allein, so ihre Argumentation.

Teurer Fehler: Frau ignoriert günstiges Angebot des Ex-Mannes

Die Lage spitzte sich dramatisch zu, als die Zinsbindung für den Kredit auslief. Die monatliche Rate explodierte von rund 800 auf fast 1.700 Euro. Der Mann handelte sofort und organisierte eine neue, extrem günstige Finanzierung. Die Rate hätte auf nur noch circa 300 Euro sinken können – eine enorme Ersparnis.

Der Haken an der Sache: Beide Ex-Partner hätten zustimmen müssen. Während der Mann sofort unterschreiben wollte, zeigte ihm seine Ex-Frau die kalte Schulter. Sie reagierte schlichtweg nicht auf das Angebot.

Gericht spricht Klartext: Über 4.000 Euro Nachzahlung

Ein fataler Fehler, wie das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschied (Az: 4 UF 5/24). Der Mann argumentierte vor Gericht, seine Ex-Frau könne sich nicht auf die hohen Kreditraten berufen, wenn sie die günstige Alternative selbst blockiert habe. Das Gericht folgte dieser Logik teilweise.

Die Richter stellten unmissverständlich klar: Die Frau muss für die alleinige Nutzung des Hauses eine Entschädigung zahlen. Ab dem Zeitpunkt, an dem die günstigere Finanzierung möglich gewesen wäre, werden aber nur noch die niedrigeren Kosten angesetzt. Die Konsequenz ist hart: Die Frau muss über 4.000 Euro nachzahlen und auch künftig für die Nutzung aufkommen. (dpa/red)

Laut dem Gerichtsurteil, auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, besteht auch nach der Ehe eine Pflicht, an wirtschaftlich sinnvollen Lösungen mitzuwirken. Man darf dem Ex-Partner keine vermeidbaren Belastungen aufbürden, wenn man selbst keine Nachteile dadurch hat. Die Frau wurde also so behandelt, als hätte sie der günstigen Finanzierung zugestimmt.

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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