Ex-Bulle erstreitet 19.000 € für seine Cannabis-Therapie
Krankenkasse muss blechenGerichtsurteil: Kasse muss 19.000 Euro für Cannabis zahlen

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Private Krankenversicherungen sind zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn Cannabis-Präparate eine begründete und wirksame Alternative bei einer ansonsten austherapierten Schmerzsymptomatik darstellen.
Krankenkasse blockt: Ex-Bulle kämpft sich zu 19.000 Euro für seine Cannabis-Behandlung durch! Jahrelange Qualen nach einem Unfall im Dienst. Ein früherer Polizist findet nur durch eine Cannabis-Behandlung Linderung. Seine Versicherung stellt sich stur. Ein Gerichtsurteil sorgt jetzt für eine spektakuläre Wende.
Diese Entscheidung könnte für unzählige Leidensgenossen ein Hoffnungsschimmer sein. Ein früherer Polizeibeamter hatte sich 2007 bei der Arbeit die Schulter ausgekugelt, wie die „dpa“ meldet. Was blieb, waren unerträgliche, andauernde Schmerzen durch eine Fehlstellung des Gelenks.
Anfangs versuchte man es mit der Standardmethode nach dem Schema der WHO, bei der auch starke Opioide und Mittel zur Muskelentspannung zum Einsatz kamen. Aber diese Behandlungen brachten nichts oder führten zu schlimmen Begleiterscheinungen, darunter Leberschäden und ein hohes Suchtrisiko.
Versicherung blockiert: „Behandlung medizinisch nicht erforderlich“
Deshalb verschrieben die Mediziner eine Behandlung mit Cannabis-Produkten, die endlich eine Besserung bewirkte. Der Staat sprang mit der Beihilfe für 70 Prozent der Ausgaben ein. Doch die private Krankenversicherung des Mannes legte sich quer und lehnte Anfang 2019 die Zahlung des verbleibenden Anteils ab.
Die knallharte Rechtfertigung des Unternehmens: Die Therapie sei aus medizinischer Sicht unnötig. Zudem gäbe es nicht genügend Studien, die die Effektivität von Cannabis belegen, berichtet das Portal „anwaltsauskunft.de“.
Gerichtsurteil: Versicherung muss über 19.000 Euro nachzahlen
Das wollte der Betroffene nicht hinnehmen und klagte vor dem Landgericht Hamburg – und bekam Recht. Das Gericht verpflichtete den Versicherer zur Übernahme der aufgelaufenen Summe von über 19.000 Euro (Aktenzeichen: 337 O 109/22).
Ausschlaggebend für die Entscheidung war die Expertise eines medizinischen Sachverständigen. Darin wurde bescheinigt, dass die Cannabis-Behandlung im speziellen Fall des Klägers geeignet ist, seine Schmerzen zu lindern. Dass es keine breite Studienbasis gibt, ändert laut den Richtern nichts an der medizinischen Erforderlichkeit.
„Private Krankenversicherungen sind also zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn Cannabis-Präparate eine begründete und wirksame Alternative bei einer ansonsten austherapierten Schmerzsymptomatik darstellen“, fasst Swen Walentowski, Sprecher von „anwaltauskunft.de“, das Urteil zusammen. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
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