Urteil: Krankengeld weg wegen Lücke im gelben Schein.
Teurer Fehler bei KrankheitWer sich nicht rechtzeitig krankschreiben lässt, verliert Geld.

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Damit das Krankengeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird, müssen Versicherte rechtzeitig selbst eine Folgebescheinigung ihrer Arbeitsunfähigkeit einholen.
Krankengeld futsch, nur weil der gelbe Schein fehlt? Das kann schneller passieren, als man denkt. Wer die Kohle vom Staat ohne Unterbrechung will, muss sich pünktlich um eine neue Krankschreibung kümmern. Sonst droht der Verlust des Anspruchs – und zwar auch dann, wenn man steif und fest behauptet, man konnte einfach nicht zum Arzt gehen.
Ein Hammer-Urteil aus Hamburg macht das jetzt glasklar. Das Landessozialgericht (AZ: 1 KR 23/24) hat entschieden, und der Deutsche Anwaltverein macht darauf aufmerksam, wie die dpa meldet. Die Begründung der Richter ist eiskalt: Es ist den Kranken normalerweise zuzumuten, wenigstens zum Telefon zu greifen und bei der Arztpraxis durchzuklingeln.
Magen-Darm ist keine Ausrede fürs Nichtanrufen
Im verhandelten Fall war die Situation für den Kläger besonders heikel: Sein Job war schon weg, die Absicherung durch die Versicherung hing einzig und allein am ununterbrochenen Erhalt von Krankengeld. Doch dann passierte es: Im Oktober 2017 klaffte zwischen zwei Attesten eine Lücke von genau fünf Tagen.
Der Mann argumentierte, er sei wegen Fieber und heftigen Magen-Darm-Problemen ans Bett gefesselt gewesen. Er konnte in diesem Zeitraum angeblich nicht aufstehen. Ein Kumpel, so seine Aussage, habe für ihn in der Arztpraxis angerufen und die Lage geschildert.
Aber diese Ausrede zog beim Landessozialgericht nicht. Die Richter waren knallhart: Weil der Versicherte nicht alles getan hatte, was ihm möglich und zumutbar war – zum Beispiel selbst zum Hörer greifen oder bei den angeblich so schlimmen Symptomen einen Notarzt rufen –, wurde die Krankenkasse von ihrer Zahlungspflicht befreit. Der Anspruch auf Krankengeld war damit futsch.
Was heute bei Lücken in der Krankschreibung gilt
Immerhin: Seit 2019 gibt es eine kleine Erleichterung vom Gesetzgeber. Solange die neue Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung binnen eines Monats vom Arzt bestätigt wird, ist der zukünftige Versicherungsschutz gerettet.
Aber Vorsicht, das ist ein teurer Fehler! Denn für die Tage, in denen die Lücke klafft, fließt laut Deutschem Anwaltverein (DAV) nach wie vor kein Cent. Das kann euch also auch heute noch richtig teuer zu stehen kommen. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
