BAföG trotz Immobilien-Erbe? Ein Urteil macht es möglich.
Bafög trotz Immobilien-ErbeGericht gibt jungem Mann recht, weil er nicht an sein Geld kam

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Auch wenn man (Mit-)Erbe von Immobilien ist, kann einem unter Umständen Bafög zustehen.
Immobilien geerbt und trotzdem BAföG kassieren? Ja, das geht! Das zeigt jetzt ein Richterspruch aus Gelsenkirchen (Az: 15 K 6349/24), über den die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert, wie die dpa meldet.
In dem konkreten Fall ging es um einen jungen Mann, der sein Abi auf dem zweiten Bildungsweg machen wollte. Er stellte einen Antrag auf BAföG, doch das zuständige Amt sagte Nein. Die Begründung: Obwohl seine Einnahmen mickrig waren, galt er durch seine Miterbschaft an mehreren Häusern als zu vermögend.
Gerichtsurteil: Zugriff auf das Erbe ist entscheidend
Der junge Mann ließ sich das aber nicht gefallen und zog vor Gericht – mit vollem Erfolg! Das Gericht gab ihm Recht und verdonnerte die Behörde dazu, ihm jeden Monat rund 766 Euro zu zahlen. Der springende Punkt: Der Mann hatte in der Realität überhaupt keinen Zugriff auf sein Erbe. Zwar wird ein Teil seiner Waisenrente als Einkommen angerechnet, der Immobilienbesitz in diesem Fall aber nicht.
Verkauf des Erbteils? Für Gericht „unrealistisch“
Um an Geld aus den Immobilien zu kommen, hätte er sich mit seinen Geschwistern einigen oder seinen Anteil losschlagen müssen. Beides, so das Gericht, sei aber auf die Schnelle kaum machbar und wäre mit fetten Verlusten verbunden gewesen. Auch die Idee, den Erbanteil einfach bei einer Bank zu beleihen, hielten die Richter für komplett unrealistisch. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
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