Abo

+++ LIVE +++ 1. FC Köln im Ticker 70-Meter-Sprint: El Mala trifft zur FĂŒhrung!

+++ LIVE +++ 1. FC Köln im Ticker 70-Meter-Sprint: El Mala trifft zur FĂŒhrung!

Rauch, Geruch, UhrzeitWorauf man beim Grillen im Garten achten muss

Grillen ist lecker, aber viele Nachbarn stören sich an Qualm und Geruch.

Der FrĂŒhlingsanfang könnte nicht besser sein: Strahlender Sonnenschein und Temperaturen um die 20 Grad. Was gibt es da Schöneres, als nach Feierabend gemĂŒtlich zu grillen. Doch nicht jeder ist vom Rauch und Geruch der Brutzelei begeistert - Grillen ist schon seit jeher ein Streitthema zwischen Nachbarn. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erklĂ€rt, wann und wie gegrillt werden darf.

Wann ist Grillen erlaubt?

Solange die Hausordnung nichts anderes vorsieht, ist das Grillen grundsĂ€tzlich unter der Einhaltung gewisser Regeln erlaubt. Rechtsanwalt Christian Solmecke warnt jedoch: „Mieter, die ein in der Hausordnung festgelegtes Grillverbot missachten, riskieren eine Abmahnung und schlimmstenfalls sogar die KĂŒndigung.“ 

Welche Regeln mĂŒssen eingehalten werden?

GrundsĂ€tzlich darf der Nachbar durch das Grillen nicht zu stark belĂ€stigt werden. Der entstehende Rauch, der hĂ€ufig zu den Anwohnern hinĂŒberzieht, gilt als BeeintrĂ€chtigung im Sinne der Immissionsschutzgesetze. Grillen im Freien ist zulĂ€ssig, wenn es von einzelnen Personen nur gelegentlich gemacht und zeitlich beschrĂ€nkt wird. Und: Wer grillt muss dafĂŒr sorgen, dass die unvermeidbaren GerĂŒche nicht geballt in die Wohn- oder SchlafrĂ€ume von Nachbarn dringen. 

Hierbei gibt es natĂŒrlich viel Streitpotential: „Es handelt sich stets um eine Einzelfallentscheidung“, weiß Rechtsanwalt Solmecke. Sowohl das tĂ€gliche Grillen mit niedriger QualmbelĂ€stigung als auch das nur einmal im Monat stattfindende Grillfest mit ganz viel Rauch können als nicht zumutbar eingestuft werden. „Wer in einem Mehrfamilienhaus in der Stadt wohnt, wird durch den geringen Abstand zum Nachbarn sicherlich grĂ¶ĂŸere Vorkehrungen treffen mĂŒssen, als derjenige, der in einem alleinstehenden Haus lebt.“ 

Welche AnsprĂŒche hat der Nachbar?

Wer durch den Rauch oder GerĂŒche belĂ€stigt wird, hat einen Anspruch auf Unterlassung gegen seinen grillenden Nachbarn. „In manchen FĂ€llen ist sogar mit einer Geldbuße zu rechnen“, mahnt Solmecke. Bei einer nur unerheblichen BelĂ€stigung bestehen keine AnsprĂŒche.  

Nicht grundsÀtzlich verboten

„GrundsĂ€tzlich verbieten lĂ€sst sich das Grillen weder im Garten noch auf dem Balkon oder der Terrasse“, weiß Rechtswalt Christian Langgartner aus MĂŒnchen. Denn Grillen gelte hierzulande nicht nur als „sozialĂŒblich“, sondern es fehlt auch an einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung. Anders sieht es aus, wenn das Grillen vom Mietvertrag oder der Hausordnung generell verboten wird. Dann muss man sich daran halten - sonst droht sogar eine KĂŒndigung.

Wie hÀufig darf man?

Auf die Frage, wie oft Grillen zulĂ€ssig ist, gibt es keine konkrete Antwort. Die EinschrĂ€nkungen reichen von zulĂ€ssigen zwei Grillstunden, verteilt auf maximal vier Grilltage im Jahr - bis hin zu zweimaligem ortsĂŒblichen Grillen pro Wochenende. Kein Fall gleicht hierbei dem andern. Schließlich mĂŒssen Gerichte u. a. die örtlichen UmstĂ€nde berĂŒcksichtigen.

Wie viel Abstand ist nötig?

Auch hier haben die Gerichte unterschiedlich geurteilt. Es kommt mit darauf an, wie stark die Nachbarn zugequalmt werden. Das in 20 Meter Entfernung zum Grill angrenzende NachbargrundstĂŒck ist zwangslĂ€ufig weniger stark betroffen als der unmittelbar benachbarte Balkon in einem Mietshaus. Je weiter vom Nachbarn entfernt, umso besser. Um Streit zu vermeiden, sollte man Anrainer am besten zwei Tage vor der Grillerei informieren.

Was sagt die Rechtsprechung?

Aus den Urteilen der letzten Jahre, die sich mit dem Streitthema Grillen beschĂ€ftigt haben, ergeben sich wichtige Hinweise fĂŒr Grillfans. Nach Ansicht des Amtsgerichts Bonn darf mit einer VorankĂŒndigung von 48 Stunden einmal im Monat gegrillt werden (Az.: 6 C 545/96). Das Oberlandesgericht Oldenburg ist der Ansicht, dass Nachbarn viermal im Jahr das Grillen dulden mĂŒssen (Az.: 13 U 53/02). Doch Achtung: Manche Gerichte haben entschieden, dass das Grillen mit einem offenen Holzkohlengrill auf dem Balkon komplett verboten ist! (AG Hamburg-Mitte, Az.: 40 C 229/1972, LG DĂŒsseldorf, Az.: 25 T 435/90)

„Ganz eindeutige Regeln gibt es nicht“, sagt Rechtsanwalt Solmecke. Wer jedoch seinen Nachbarn vorwarnt und Vorkehrungen trifft - zum Beispiel einen Elektrogrill und Alufolie benutzt - sollte mindestens einmal im Monat sorgenlos grillen können. „Dabei darf jedoch nicht das Recht auf Nachtruhe der Nachbarn missachtet werden“, so Solmecke. Nicht selten komme zur RauchbelĂ€stigung der LĂ€rm hinzu. 

Ein Tipp zum Schluss: Wer seine Nachbarn zum Grillen einlĂ€dt, hat am wenigsten Ärger zu fĂŒrchten. (gs)