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Fieser Erben-TrickPlötzlich taucht ein Fremder auf – was Betroffene tun können

Eine Pflegekraft streicht einer Seniorin über die Hand

Copyright: Oliver Berg/dpa/dpa-tmn

Sind Sie Erbe und wittern einen Fall von Erbschleicherei? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dem möglichen Erbschleicher Steine in den Weg zu legen.

Erbschock für Kinder: Plötzlich soll der Pfleger alles erben

Ein Schock für die Familie: Erst stirbt die Mutter, kurz darauf auch der Vater. Für die hinterbliebenen Kinder scheint die Sache klar: Sie sind die einzigen Erben. Doch dann der Hammer: Der Pfleger, der den Vater die letzten zwei Jahre betreut hat, meldet plötzlich Ansprüche auf das Erbe an. Die Kinder wittern Betrug und fragen sich: Was können wir dagegen tun?

„Nötig sind stichhaltige Beweise“, erklärt Eberhard Rott. Der Experte für Erbrecht rät Betroffenen, sich ohne Zögern juristische Hilfe zu suchen.

Testament vor Gericht anfechten

Glauben Hinterbliebene, dass ein Testament nicht rechtens ist, können sie sich wehren. Ein möglicher Schritt ist die Anfechtung direkt beim Nachlassgericht. Dafür braucht es aber einen handfesten Grund, zum Beispiel, dass der Verstorbene bedroht wurde oder einem Irrtum unterlag.

Wer ein Testament anfechten möchte, muss schnell sein. Dafür bleibt nur ein Jahr Zeit, nachdem der Anfechtungsgrund bekannt wurde. Man muss dazu eine formelle Erklärung beim zuständigen Nachlassgericht einreichen.

Gutachten klärt die Zurechnungsfähigkeit

Hegen die Angehörigen den Verdacht, dass der Erblasser bei der Testamentsänderung nicht mehr Herr seiner Sinne war? Dann kann man die sogenannte Testierfähigkeit infrage stellen. In solchen Fällen wird üblicherweise ein medizinisches Gutachten angefordert.

Am Ende liegt die Entscheidung allein beim Nachlassgericht. Es legt fest, ob das geänderte Testament Gültigkeit besitzt oder nicht. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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