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Falscher Betrag auf BonAnwältin erklärt, wann Sie zahlen müssen und wann nicht

Frau bezahlt an einem Marktstand mit Münzgeld

Copyright: Jennifer Brückner/dpa/dpa-tmn

Zu viel Rückgeld erhalten? Dann sollten Sie den Händler besser darauf hinweisen.

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Falscher Betrag auf der Rechnung? Das sind Ihre Rechte.

Beim Bezahlen im Lokal, am Büdchen oder für eine Reparatur: Zahlendreher kommen vor und der Betrag auf dem Bon ist falsch. Mal ist die Summe zu hoch, mal zu niedrig. Was macht man da am besten? Muss man den Mund aufmachen? Und kann der andere später noch Geld verlangen?

Die Rechtsanwältin Julia Trampisch, Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins, schafft hier Klarheit. Sie erläutert, welche Pflichten Kunden in so einem Fall haben – und welche nicht.

Rechnung zu niedrig – muss ich was sagen?

Wenn ihr mitbekommt, dass der Wirt oder Verkäufer sich zu euren Gunsten vertan hat, nennt man das juristisch eine „ungerechtfertigte Bereicherung“. Im Klartext: Ihr habt Geld bekommen, das euch nicht zusteht. „Dieses könnte der Wirt zivilrechtlich von Ihnen zurückfordern“, so die Expertin. Rein moralisch sollte man den Irrtum natürlich sofort ansprechen.

Eine Straftat begeht ihr aber nicht, wenn ihr das Geld einfach behaltet. Anders ist die Lage, wenn von Anfang an ein Betrug geplant war – etwa, wenn ein Gast sowieso nicht die volle Summe zahlen wollte. Das wäre dann illegal, aber der Nachweis ist in der Realität oft kompliziert.

Geld zurück oder Nachzahlen? Beides ist drin!

Egal, wer den Fehler entdeckt: Eine Korrektur kann in beide Richtungen gehen. Mit der Bestellung im Restaurant geht ihr einen Vertrag zum Preis auf der Karte ein. Der Wirt muss liefern, ihr müsst zahlen.

Stimmt die Endabrechnung nicht mit dem vereinbarten Preis überein, hat die benachteiligte Partei einen Anspruch auf Ausgleich. Ihr könnt also eine Rückzahlung fordern, wenn ihr zu viel bezahlt habt. Der Wirt darf aber ebenso eine Nachzahlung verlangen.

Irre! Diese Frist gilt für falsche Rechnungen

Man mag es kaum für möglich halten, aber rechtlich gesehen habt ihr drei Jahre Zeit, um eine falsche Rechnung zu reklamieren. Praktisch ist es aber klüger, den Bon immer sofort zu checken, um eine Korrektur zu ermöglichen.

Ein Fehler sollte direkt angesprochen werden. „Ansonsten wird es im Nachhinein schwierig, zu beweisen, was man etwa im Restaurant wirklich verzehrt hat“, erklärt Trampisch. Ein simpler Trick bei Zweifeln: Bittet einfach darum, nochmal einen Blick in die Speisekarte werfen zu dürfen, und prüft die einzelnen Posten auf dem Beleg gegen die dortigen Preise. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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