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Bitteres Urteil für FahrerE-Scooter illegal auf Gehweg: Nach Unfall gibt es kein Geld

E-Scooter stehen auf dem Gehweg

Copyright: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Urbane Mobilität? Zur Realität gehört, dass sich so einige auf dem E-Scooter nicht ans Gesetz halten, etwa auf Gehwegen fahren.

Nach Unfall auf Gehweg: Roller-Fahrer bekommt keinen einzigen Cent

E-Scooter-Fahrer kracht in Auto – Gerichtsurteil ist ein Hammer

Ein fataler Fehler mit teuren Folgen. Für einen Mann, der mit seinem E-Scooter unterwegs war, endete die Tour auf dem Bürgersteig mit einem Zusammenstoß. Vor Gericht erlebte er dann die nächste böse Überraschung: Er bleibt auf seinem kompletten Schaden sitzen.

Was genau ist geschehen? Ein Mann befuhr mit seinem E-Roller einen Gehweg, der das Zusatzschild „Radverkehr frei“ trug. An einer Einmündung, wo eine Fahrbahn den Bürgersteig unterbrach, bog er auf die Straße ab und wurde prompt von einem Pkw erfasst. Der Roller-Fahrer sah die Schuld aber nicht bei sich, warf dem Autofahrer Vorfahrtsmissachtung vor und verlangte eine Entschädigung von dessen Versicherung. Das meldet die dpa unter Berufung auf die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Klage abgeschmettert: Gericht sieht gravierendes Fehlverhalten

Das Amtsgericht Ludwigsburg (Az.: 3 C 2052/24) machte ihm jedoch einen dicken Strich durch die Rechnung. Schon sein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde zurückgewiesen, da die Richter einer Klage keinerlei Erfolgsaussichten einräumten. Die Begründung: Der E-Scooter-Fahrer hat sich massiv falsch verhalten.

Das Gericht machte unmissverständlich klar: Das Schild „Radverkehr frei“ gestattet, wie es der Name bereits andeutet, ausschließlich Fahrrädern die Nutzung. E-Scooter sind davon nicht erfasst und dürfen dort nicht fahren. Für diese existiert ein separates, eigenes Zusatzzeichen. Der Mann war also illegal auf dem Gehweg unterwegs.

Eigenes Verschulden wiegt schwerer als die Schuld des Autofahrers

Die Richter gingen in ihrer Bewertung sogar noch einen Schritt weiter. Der Regelverstoß des Mannes sei derart schwerwiegend, dass sein Eigenverschulden die sogenannte Betriebsgefahr des Pkw komplett in den Hintergrund drängt. Im Klartext bedeutet das: Weil sein Fehler so enorm war, verliert er jeden Anspruch auf Schadenersatz.

Sein Fahrmanöver, vom Bürgersteig direkt auf die Straße zu wechseln, wurde vom Gericht rechtlich so eingestuft, als wäre er von einem Privatgrundstück in den fließenden Verkehr eingefahren. Somit lag die alleinige Verantwortung bei ihm, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Dem Autofahrer konnte hingegen keinerlei Vorwurf gemacht werden. Er musste nicht damit rechnen, dass ein E-Scooter verbotswidrig und „mutmaßlich schneller als Schrittgeschwindigkeit“ vom Gehweg auf die Fahrbahn schießt, so das Gericht. Dieses Urteil ist eine deutliche Mahnung an alle, die mit E-Rollern unterwegs sind: Wer sich nicht an die Regeln hält, für den kann es am Ende richtig teuer und schmerzhaft werden. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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