Hochzeit geheim halten? Das kann sogar strafbar sein.
Achtung nach der HeiratWer den alten Namen im Job nutzt, kann sich strafbar machen

Copyright: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn
Nach Heirat und Namensänderung einfach weiter mit dem Geburtsnamen unterschreiben? Keine gute Idee. Denn das ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat.
Aktualisiert:
Eine Hochzeit ist doch Privatsache, oder? Falsch gedacht! Wer dem Chef nichts vom Ja-Wort erzählt, riskiert nicht nur Fehler bei der Gehaltsabrechnung. Es kann sogar richtig Ärger geben.
Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür bringt es auf den Punkt: „Soweit es für die Entgeltabrechnung relevant ist, muss der Arbeitgeber über die Ehe informiert werden“. Der Hintergrund ist ganz einfach und betrifft direkt euren Geldbeutel.
Finanzamt ändert Steuerklasse sofort nach der Hochzeit
Sobald ihr verheiratet seid, stuft euch das Finanzamt automatisch in Steuerklasse IV ein. Denn es wird klar unterschieden, ob jemand ledig, alleinerziehend oder eben in einer Ehe ist. Und genau diese Info braucht die Personalabteilung für die korrekte Lohnabrechnung.
Aber es kommt noch dicker, und hier wird es wirklich heikel. Wenn ihr nach dem Ja-Wort einen neuen Nachnamen annehmt, ist es ein absolutes No-Go, das im Beruf zu verheimlichen. Die Folgen können gravierend sein.
Vorsicht Falle: Alter Name kann sogar strafbar sein
Rechtlich gesehen existiert ab dem Tag der Eheschließung nur noch der neue Familienname. Wer im Job, etwa in E-Mails, trotzdem weiter mit dem alten Namen unterschreibt, begeht laut Juristin Oberthür eine Ordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall kann das sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Ein krasses Detail, das kaum jemand kennt!
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
