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Rechte der AutofahrerSicherheitsmängel – darf die Werkstatt mein Auto einbehalten?

Darf die Werkstatt mein Auto bei Sicherheitsmängeln einbehalten?

Darf die Werkstatt mein Auto bei Sicherheitsmängeln einbehalten?

„So kann ich Sie nicht mehr auf die Straße lassen.“ Sagt ein Kfz-Meister diesen Satz, sollten sich Autofahrer genau überlegen, ob sie ohne Reparatur vom Werkstatt-Parkplatz fahren. Aber darf der Meister den Wagen auch festhalten?

Die Werkstatt darf das Auto nicht gegen den Willen des Besitzers behalten, „auch wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist“, sagt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Der Fahrer muss sich vor der Fahrt von der Sicherheit seines Wagens überzeugen und trägt die Verantwortung.

Die Werkstatt hat nur eine Mitteilungspflicht, erklärt Hack. Dazu zählen etwa Hinweise auf schwere Mängel, die bei Reparaturarbeiten festgestellt wurden und die Betriebssicherheit des Autos gefährden.

Wann darf die Werkstatt das Auto einbehalten?

Nur bei säumigen Kunden darf die Werkstatt das Auto vorübergehend einbehalten. Diese hat in der Regel ein „Werkunternehmerpfandrecht“, erläutert Hack. Bis zur Zahlung der fälligen Rechnungssumme muss das Auto dann als Pfand in der Werkstatt stehen bleiben. Dabei kommt es aber auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Hack: „Wegen zehn Euro darf nicht das ganze Fahrzeug einbehalten werden.“