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Urlaubsanspruch bei KündigungSo viel steht Ihnen wirklich zu

Ein Mann kreuzt die Arme vor der Brust, vor ihm auf dem Tisch liegt ein Stapel Unterlagen.

Wenn man kündigt, steht einem oft noch Urlaub zu. Wie viele Tage es jeweils sind, ist gesetzlich festgehalten.

Wie viel Urlaub steht mir nach einer Kündigung zu? Und was ist mit Sonderfällen, z.B. in der Probezeit oder wenn ich vor der Kündigung schon zu viel Urlaub genommen habe? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier.

von Sarah Istel (sai)

Nicht immer endet ein Arbeitsvertrag zum Jahresende, manchmal kommt es auch kurzfristig zu einer Kündigung oder man kündigt bereits in der Probezeit. Dann kommt bei vielen unweigerlich die Frage auf, wie viel Resturlaub einem in einem solchen Fall zusteht.

Ausschlaggebend ist der Kündigungszeitraum, welcher bestimmt, ob und wie viel Resturlaub einem gesetzlich nach der Kündigung zusteht. Wann Ihnen wie viele übrige Urlaubstage zustehen, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Kündigungszeitpunkt entscheidet über den Urlaubsanspruch

Bei einer fünf-Tage-Woche stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gesetzlich mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. Wenn nicht zum Jahresende, sondern im laufenden Kalenderjahr gekündigt wird, bleiben deswegen oft noch Urlaubstage übrig. Entscheidend ist dann, ob vor oder nach dem 30. Juni gekündigt wurde.

Wenn die Kündigung vor dem 30. Juni erfolgte, hat der Arbeitnehmer für jeden vollen Monat, den er gearbeitet hat, Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Der Resturlaub berechnet sich also anteilig nach der Arbeitsdauer.

Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer zum 1. Mai (also im ersten Halbjahr) kündigt und ihm die üblichen 20 Urlaubstage zustehen, stehen ihm nach der Kündigung noch acht Tage Urlaub zu. Das ergibt sich durch diese Rechnung: 5 Monate / 12 Monate x 20 Urlaubstage = 8,33. 

Urlaubsanspruch bei Kündigung: 2. Halbjahr und Probezeit

Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen nach dem 30. Juni, also erst im zweiten Halbjahr, verlässt, sieht die Sachlage anders aus. Wenn der Arbeitnehmer vorher mindestens sechs Monate regulär in dem Unternehmen gearbeitet hat, steht ihm nach der Kündigung der volle Jahresurlaub zu. Sollte die Arbeitsdauer allerdings weniger als sechs Monate betragen haben, berechnet sich der Resturlaub wie oben erklärt anteilig.

Wer in der Probezeit kündigt, hat ebenfalls noch Anspruch auf Resturlaub. Hier gelten dieselben Regelungen wie bei einer Kündigung im ersten Halbjahr: Für einen Monat Arbeitszeit hat man Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs.

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich bei einer Kündigung zur Monatsmitte?

Eine Kündigung ist auch Mitte des Monats, also jeweils zum 15., möglich. Aber was passiert dann mit dem Resturlaub? Dies betrifft nur den Zeitraum im ersten Halbjahr, weil man im zweiten ja den ganzen Urlaubsanspruch hat. Leider sieht es dann für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eher schlecht aus: Ein halber Monat zählt nicht und die restlichen Urlaubstage verfallen.

Wenn ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt wird, ist der Zeitraum meist zu kurz, um restliche Urlaubstage noch einzulösen. Gesetzlich stehen einem aber weiterhin die Urlaubstage zu, deswegen werden sie oft ausgezahlt.

Was passiert, wenn man vor der Kündigung zu viele Urlaubstage genommen hat?

Manchmal kann es dazu kommen, dass man vor der Kündigung schon zu viele Urlaubstage genommen hat. Das kann passieren, wenn man um Beispiel. im Januar 20 Tage Urlaub wegen einer längeren Reise nimmt, und dann im Frühjahr aber ein besseres Jobangebot bekommt und deswegen kündigt.

Keine Panik: Dafür bekommt man keine Strafe oder ähnliches. Die Anzahl Urlaubstage, die „zu viel“ waren, werden beim neuen Job dann von den gesetzlichen Urlaubstagen abgezogen.