Wer sich im Rheinland nicht an die Regeln für Barbeque, Baden und Beischlaf hält, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen.
Grillen, Sex und Party machenDas kann ein teurer Sommer werden ...

Copyright: imago images/YAY Images
Uiuiui, das kann unter Umständen teuer werden: Grillen (offenes Feuer!) im Freien und dann auch noch Wildcampen! Sollte es darüber hinaus noch zu sexuellen Handlungen kommen, sollte darauf geachtet werden, dass das niemand sieht. Das Foto ist ein undatiertes Symbolbild.
Sonnenschein, Temperaturen um die 30 Grad – da ist bei vielen Party angesagt. Tagsüber planschen, abends chillen und grillen. Doch aufgepasst! In vielen Städten in Nordrhein-Westfalen ist der Graslandfeuerindex heute bereits auf Stufe 4 geklettert (hohe Gefahr).
Wer sich da nicht an Regeln hält, muss – wie bei so vielen Vergehen im Freien – mit hohen Strafen rechnen. Was ist wo erlaubt? EXPRESS.de hat sich umgehört.
Ein heißes Thema: Grillen auf dem Balkon
- Auf dem Balkon: Es gibt keine einheitlichen Regelungen. Laut Urteil des Amtsgerichts Bonn (Az. 6 C 545/96) dürfen Mieter nur einmal im Monat auf Terrasse oder Balkon ihr Steak auf den Rost werfen – und nur, wenn die Nachbarn 48 Stunden vorher in Kenntnis gesetzt wurden. Das Amtsgericht Hamburg gibt Bratwürstchen auf Balkonien einen Freifahrtschein. Ja, was denn nun? Stephan Dingler, Rechtsanwalt und Rechtsberater beim Verband Wohneigentum NRW: „Prinzipiell gilt, solange die Nachbarn sich nicht gestört fühlen, können Sie auf dem Balkon so oft grillen wie Sie möchten.“ Gibt es Stress und der Fall landet vor Gericht (dafür muss der Nachbar übermäßige Belästigung durch Messungen oder Zeugen nachweisen), sei es in der Praxis oft die Frage, „ob man an einen Richter gerät, der Grillen liebt oder nicht“. Wer trotz eines Unterlassungsbescheides weiter grille, könne für die Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro belangt werden. Er rät, im Mietvertrag nachzuschauen, ob dort ein generelles oder eingeschränktes Grillverbot z. B. nur Elektro oder Gas verankert ist und empfiehlt obendrein, Nachbarn rechtzeitig zu informieren.
- In öffentlichen Grünanlagen: In einigen Städten wie Düsseldorf oder Bonn ist Grillen grundsätzlich erlaubt, solange ausreichend Abstand zum Boden, zu Wohngebieten, Wäldern und Co. besteht und die Fläche sauber hinterlassen wird. Köln setzt laut AWB am Wochenende zwischen 14 und 20 Uhr Grill-Scouts ein, die an stark frequentierten Orten mahnen und Müllsäcke verteilen. An einigen Orten – etwa Rheinpark, Forstbotanischer Garten, Stadtgarten, Flora – ist Grillen in der Domstadt generell verboten. Da liegen die Bußgelder zwischen 25 und 300 Euro. Außerdem gilt ab Sonntag, 29. Juni, besonders Obacht bei Grünflächen. In NRW-Städten wie Köln, Geilenkirchen, Neunkirchen-Seelscheid, Nörvenich oder Weilerswist hat der Deutsche Wetterdienst Alarmstufe 4 ausgerufen.
Party machen: Aber was ist ab 22 Uhr?
- In NRW gilt die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr, ab 22 Uhr darf nur noch in Zimmerlautstärke weiter gequatscht, auch Musik muss leise gedreht werden. Bei wiederholten Ruhestörungen (besonders nach 22 Uhr) können Nachbarn rechtliche Schritte einleiten. Das Landgericht Aachen (6 S 2/02) erlaubte nach Rechtsstreit einem Partyfreund, nur noch zweimal im Monat zwischen 17 und 22 Uhr im hinteren Teil des Gartens zu feiern.
Wildcampen: Wichtig zu wissen für „Summerjam“-Fans
- Wird man erwischt, kommen Strafen in Höhe von bis zu 300 Euro auf einen zu, besagt der Bußgeldkatalog des Landes. Wer die Gebühren auf Campingplätzen sieht, mag das noch in Kauf nehmen. Dann folgt das große „Aber“: So richtig teuer wird es, wenn man beim Wildcamping im Wald vom 1. März bis 1. Oktober ein Lagerfeuer macht oder eine Zigarette anzündet (150 Euro). Sollte diese einen Waldbrand entfachen, drohen Strafen bis zu 5000 Euro, laut NRW-Umweltministerium. Wichtig zu wissen für alle Fans des „Summerjam“ am Fühlinger See (5. bis 7. Juli) : In diesem Jahr ist Campen ohne gültiges Campingticket (nur in Kombi mit 3-Tage-Festivalticket) auf dem Gelände komplett verboten.
Sex im Freien: Teurer Hormoncocktail?
- „Grundsätzlich ist Sex im Freien oder Auto erlaubt und daher nicht strafbar. Aber: Das gilt nur so lange, wie man es nicht darauf anlegt, gesehen zu werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter. Andernfalls kann man für Erregung öffentlichen Ärgernisses sogar mit einer Haftstrafe belangt werden.
Auch interessant: Sexdreh in Kölner Seilbahngondel – Protagonistin erzählt
- Wie sieht es mit Sex auf dem eigenen Balkon aus? Verboten, zumindest, wenn es jemand bemerkt. Wie bei einer Mieterin in Bonn. Das dortige Amtsgericht entschied, dass die Abmahnung des Vermieters zu Recht erfolgt sei, weil die Mieterin den Hausfrieden gestört und gegen das gegenseitige Rücksichtnahmegebot verstoßen habe.
Man kann's nicht oft genug sagen: Rhein ist kein Planschbecken!
- Am vergangenen Hitze-Wochenende sind nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) mindestens 15 Menschen bei Badeunfällen ums Leben gekommen. „Das größte Problem sind die regelmäßige Schließung von Schwimmbädern und der steigende Preis für einen Besuch“, so Kian Shahbodaghi vom DLRG: „Dann gehen viele ans Wasser, das vor der Tür ist, meist ein unbewachter See oder der Rhein.“ Wohl dem, der gerettet werden kann.
Wer bezahlt Einsätze wie die der DLRG? Die Gesellschaft rechnet mit der Kommune ab, die entscheidet, ob sie die Kosten an den Verursacher weiterleitet. Kommt selten vor, um Anrufer nicht abzuschrecken. Juristisch muss ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Wenn bewusst gegen Verbote verstoßen wird (z. B. gegen „Schwimmen verboten“-Schilder am Ufer) oder der Einsatz besonders aufwendig war, können Betroffenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Wie sieht es mit Baggerseen ohne Badeaufsicht aus? Baden ist dort nicht nur gefährlich, weil Temperaturunterschiede extrem sind und zu schockartigen Lähmungen führen können – sondern auch strafbar. Ein Verstoß gegen das Badeverbot kann bis zu 2000 Euro kosten.