Die Behandlung bringt nichts, der Arzt plaudert Geheimnisse aus – ist das Vertrauen erst mal futsch, steht man oft allein da. Aber Sie sind nicht machtlos! Wenn Sie sich im Stich gelassen oder falsch beraten fühlen, können Sie sich wehren.
Zoff mit dem Doc? Das können Sie tun, wenn die Behandlung schiefläuft!

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Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist: Patienten haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren, wenn sie Fehlverhalten ihrer Ärzte beobachten.
Sie haben das Gefühl, Ihr Arzt oder Ihre Ärztin nimmt Sie nicht ernst oder hat sogar gegen ärztliche Regeln verstoßen? Dann dürfen Sie sich beschweren. Das betont auch das Info-Portal „gesund.bund.de“, wie die dpa meldet. Der allererste Schritt sollte aber immer das Gespräch unter vier Augen sein. Manchmal klärt sich das Problem dann schon von ganz allein.
Reden hilft nicht? Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner
Wenn ein klärendes Gespräch nichts bringt, müssen Sie die passende Stelle für Ihr Anliegen ausfindig machen. Das ist oft leichter gesagt als getan. Holen Sie sich deshalb am besten Rat, etwa bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD), Ihrer Krankenkasse oder auch bei den Verbraucherzentralen.
Unter anderem sind diese Stellen für Beschwerden zuständig:
Beschwerde einreichen: So machen Sie es richtig
Ganz gleich, wo Sie sich beschweren: Eine gute Vorbereitung ist alles. Das Portal „gesund.bund.de“ empfiehlt, alle Fakten auf den Tisch zu legen. Ein Gedächtnisprotokoll ist Gold wert: Wer war dabei? Was geschah wann und wo exakt? Legen Sie außerdem Kopien von allen wichtigen Dokumenten, wie zum Beispiel Arztbriefen, bereit.
Ein entscheidender Punkt: Sie müssen den Arzt oder die Ärztin von der Schweigepflicht entbinden. Nur dann darf die zuständige Stelle eine Stellungnahme einholen. Dafür gibt es eine Schweigepflichtentbindungserklärung, die Sie am besten direkt mitschicken.
Vorsicht: Eine Beschwerde kann auch nach hinten losgehen
Und jetzt kommt der Hammer: Reichen Sie eine offizielle Beschwerde ein, kann es Ihnen passieren, dass der Arzt die Behandlung abbricht. Er oder sie darf den Behandlungsvertrag kündigen und sich darauf berufen, dass das Vertrauensverhältnis kaputt ist. Ein Schritt, der gut überlegt sein will.
Machen Sie sich also vor einer Beschwerde klar, welche Folgen das haben kann – vor allem die Gefahr, dass die Beziehung zwischen Arzt und Patient für immer im Eimer ist. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

