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Fehler kostet bares GeldWarum sich pflegende Angehörige unbedingt eintragen lassen sollten

Ein Mann und eine Frau stehen gemeinsam auf einer Terrasse

Copyright: Christin Klose/dpa-tmn

Schon beim Stellen eines Pflegeantrags kann man angeben, ob es eine Pflegeperson gibt.

Pflege-Trick: So sichern Sie sich mehr Rente & Schutz.

Mehr Rente, mehr Schutz: So sichern sich pflegende Angehörige mit einem simplen Trick ab. Sie kümmern sich aufopferungsvoll um einen geliebten Menschen und müssen dafür im Job kürzertreten? Achtung, das müssen Sie wissen! Eine simple Registrierung verschafft Ihnen nicht nur Hunderte Euro zusätzlich für die Altersvorsorge, sondern auch entscheidende Sicherheiten.

In Deutschland wird die überwiegende Zahl der pflegebedürftigen Personen in den eigenen vier Wänden betreut. Diese gewaltige Verantwortung schultern hauptsächlich Familienmitglieder. Ihre Hilfe reicht von der Körperpflege über das Bereitstellen von Arzneien bis zur Koordination von Arztbesuchen. Häufig schränken sie dafür ihre berufliche Tätigkeit ein.

An genau dieser Stelle ist es ratsam, aufmerksam zu sein. Verena Querling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, die Versorgungstätigkeit der Pflegekasse des betreuten Menschen mitzuteilen. „Sich als Pflegeperson eintragen zu lassen, bringt diverse Vorteile“, äußert sich die Fachfrau für Pflegerecht. Der entscheidendste Pluspunkt: Die Altersvorsorge wird aufgestockt.

Die Kriterien: Wann sind Sie eine offizielle Pflegeperson?

Wer im täglichen Leben Unterstützung leistet, wird von der Pflegekasse nicht zwangsläufig als Pflegeperson anerkannt. Einige Bedingungen müssen dafür gegeben sein:

Ein wichtiger Hinweis: Die erforderlichen 10 Wochenstunden können auch durch die Betreuung mehrerer Personen erreicht werden. Eine Verwandtschaft ist dabei keine Bedingung. „Pflegeperson können zum Beispiel auch Freunde oder Nachbarn sein“, so Querling. Um von den Renten-Pluspunkten zu profitieren, kommt jedoch eine weitere Regel hinzu: „Man darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.“

Wie die Rente dadurch aufgebessert wird

Bei einer Verringerung der Arbeitsstunden fließen vom Arbeitgeber selbstverständlich geringere Summen in die Rentenversicherung. Genau dieses Defizit gleicht die Pflegekasse des betreuten Menschen aus. Von ihr werden für Sie Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. „Leider ist es nicht die Höhe, wie man sie eigentlich bekommen würde, wenn man seine Arbeitszeit nicht reduziert hätte. Aber es sind trotzdem wichtige Gelder“, unterstreicht Querling.

Doch um welche Summen geht es konkret? Monatlich überweist die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge, die sich zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro bewegen. Der exakte Betrag richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Sollte zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst unterstützen, erfolgt eine anteilige Zahlung. Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums lässt sich durch ein Jahr Pflegetätigkeit ein monatlicher Rentenanspruch zwischen 7,04 Euro und 37,27 Euro erwirtschaften (gültig ab 1. Januar 2026). Darüber hinaus wird die Zeit der Pflege als Beitragszeit für die Altersvorsorge gewertet.

Absicherung bei Unfällen und Anspruch auf Pausen: Zusätzliche Pluspunkte

Registrierte Pflegepersonen genießen einen beitragsfreien Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Sollte sich während der Pflegetätigkeit ein Unfall ereignen, besteht ein Anrecht auf Leistungen, die häufig weitreichender sind als jene der Krankenversicherung. „Kann man zum Beispiel nach dem Unfall nicht mehr arbeiten, kann man eine Rente von der Unfallversicherung bekommen“, erklärt Querling. Ein entscheidender Hinweis: Suchen Sie nach einem Unfall bei der Pflege immer einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf. Ausschließlich auf diesem Weg ist die Inanspruchnahme der Leistungen möglich.

Sollten Sie eine Pause benötigen, sei es für einen Kinobesuch oder eine Urlaubsreise, steht Ihnen die Verhinderungspflege zur Verfügung. Auf Antrag stellt die Pflegeversicherung finanzielle Mittel bereit, um eine Vertretung zu bezahlen. Der jährliche Rahmen hierfür liegt bei bis zu 3.539 Euro. Auch wer seine Berufstätigkeit für die Pflege komplett aufgibt, erhält eine Absicherung: In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Dadurch entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, sollte nach dem Ende der Pflegetätigkeit nicht umgehend eine neue Anstellung gefunden werden.

Expertin zerstreut Bedenken: „Es gibt keine Nachteile“

Zahlreiche Menschen zögern, sich offiziell als Pflegeperson registrieren zu lassen. Die Befürchtung lautet oft: Zieht mich die Pflegekasse bei Fehlern zur Verantwortung? Bin ich für diese Aufgabe überhaupt qualifiziert genug? Verena Querling gibt Entwarnung: „Dabei gibt es keine Nachteile, sich als Pflegeperson zu erkennen zu geben.“

Sie müssen weder fürchten, bei Fehlern getadelt zu werden, noch ist ein Nachweis über spezielles Fachwissen erforderlich. Für Personen, die sich mehr Sicherheit wünschen, stehen kostenfreie Pflegekurse für Angehörige zur Verfügung. Zudem ist diese Rolle „keine Pflicht fürs restliche Leben“, wie Querling betont. Eine Austragung aus dem Register ist jederzeit möglich.

Der Weg zur Registrierung: So funktioniert es

Die Angabe als Pflegeperson kann unmittelbar bei der Beantragung von Pflegeleistungen erfolgen. Eine nachträgliche Eintragung ist ebenfalls möglich. Hierfür nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit der Pflegekasse der betreuten Person auf und fordern das notwendige Formular an.

Sollten beim Ausfüllen Fragen aufkommen, bieten sich Pflegestützpunkte als hervorragende Anlaufstelle an. „Pflegestützpunkte sind neutral und können bei allen Fragen sehr gut weiterhelfen“, empfiehlt Querling. Über eine Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) lässt sich ein Stützpunkt in Ihrer Umgebung finden. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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