OP in der Arbeitswoche: Muss ich dafür Urlaub nehmen?
Urlaub für eine OPFachanwalt erklärt, wann Sie keine Urlaubstage opfern müssen

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Arbeitnehmer sollten den Arbeitgeber schnellstmöglich über die voraussichtliche Dauer einer Krankschreibung informieren.
Ein OP-Termin steht fest, aber er liegt mitten in der Arbeitswoche. Verliere ich dafür jetzt meine kostbaren Urlaubstage? Die klare Antwort lautet: Nein! Das gilt sogar, wenn der Eingriff nicht akut lebensnotwendig ist.
Bei ärztlich notwendigen Eingriffen sind viele unsicher. Die rechtliche Situation ist aber glasklar. Alexander Bredereck, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, stellt fest: „Wer aufgrund einer medizinisch notwendigen Operation aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, ist arbeitsunfähig.“
Krankschreibung gilt auch für geplante OPs
Was heißt das konkret für dich? Du musst für die Operation und die Heilungsphase danach keine Urlaubstage hergeben. Ob der Eingriff lebensrettend, aufschiebbar oder von langer Hand geplant war, ist dabei egal. Entscheidend ist allein, dass er medizinisch erforderlich ist, um ein Leiden zu mildern oder abzuwenden. Dann bist du krankgeschrieben.
So informierst du den Chef korrekt
Bei einer Operation gelten dieselben Pflichten wie bei jeder anderen Krankmeldung. Gib deinem Arbeitgeber umgehend über den Ausfall und die geschätzte Dauer Bescheid. Den Rest klärt dann die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Ein entscheidender Hinweis von Experte Bredereck: Du bist nicht verpflichtet, deinem Vorgesetzten zu sagen, um welche Krankheit oder welchen Eingriff es geht. Deine Diagnose ist und bleibt Privatsache.
(dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
