Chaos um FFP2-GutscheineBriefe auch an gesunde Kinder verschickt

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Verwirrung um die FFP2-Berechtigungsscheine: Offenbar erhalten aktuell auch gesunde Kinder die Masken-Gutscheine der Bundesregierung. Das Foto einer FFP2-Maske wurde am 15. Dezember 2020 in Bielefeld aufgenommen.

von Julia Bauer (jba)

Berlin/Köln – Verwirrung um die seit Januar 2021 verschickten Berechtigungsscheine für FFP2-Masken aus Apotheken: Offenbar erhalten aktuell auch gesunde Kinder die Masken-Gutscheine. Die genauen Gründe hierfür sind bislang unklar. Möglicherweise handelt es sich um einen technischen Fehler.

  • Auch gesunde Kinder haben FFP2-Berechtigungsscheine erhalten
  • Eltern sind verwirrt: Warum bekommen ihre gesunden Kinder Gutscheine für FFP2-Schutzmasken?
  • Versand der Berechtigungsscheine verzögert sich insgesamt

Zurzeit finden sich mehrere Beiträge verwunderter Eltern in den sozialen Netzwerken. Sie hätten für ihre Kinder Berechtigungsscheine der Bundesregierung für kostenlose FFP2-Masken erhalten.

Versand der FFP2-Scheine in drei Stufen

Aktuell werden in Deutschland entsprechende Berechtigungsscheine für Masken eigentlich nur an Risikopatienten und Menschen über 60 Jahren verschickt.

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Konkret handelt es sich um zwei Scheine. Gegen jeweils zwei Euro Zuzahlung kann man sich mit den beiden Scheinen jeweils sechs Masken mit hoher Schutzwirkung in der Apotheke abholen. 

FFP2-Berechtigungsschein

So sehen die Berechtigungsscheine der Bundesregierung aus, die seit Januar 2021 von den Krankenkassen verschickt werden.

Der Versand hat im Januar begonnen und erfolgt in drei Wellen, wie unter anderem der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. erklärt.

Gutscheine für FFP2-Masken: Personen ab 75 Jahren bekommen als erstes Briefe

Zunächst werden die Briefe, die von den Krankenkassen verschickt werden, an Personen ab 75 Jahren versendet. Die zweite Gruppe umfasst Personen ab 70 Jahren sowie diejenigen, die an einer in der Schutzmasken-Verordnung genannten Krankheit leiden. Dazu zählen zum Beispiel eine chronische Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus Typ 2 oder eine Krebserkrankung.

Kleinkinder und Kinder mit entsprechender Vorerkrankung sind dabei nicht ausgenommen. Auch sie bekommen Berechtigungsscheine für FFP2-Masken. 

Im dritten Schritt erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren die Berechtigungsscheine. Gesunde Kinder zählen demnach nicht zu den Personen, die Berechtigungsscheine erhalten. 

Für die Produktion dieser fälschungssicheren Berechtigungsscheine (Voucher) auf Spezialpapier hat die Bundesregierung die Bundesdruckerei beauftragt.

Ob aktuell Fälschungen im Umlauf sind, ist bislang nicht bekannt. 

FFP2-Berechtigungsscheine: Versand verzögert sich

Dazu kommt: Gerade für kleine Kinder gibt es in den Apotheken in der Regel gar keine passenden FFP2-Masken, wie auch „t-online.de” berichtet. 

Auf Twitter schreibt ein User ironisch: „Leute, alles wird gut, meine heute (!) zweijährige Tochter hat eben ihre Berechtigungsscheine für die ihr zustehenden 12 FFP2 Masken bekommen!”

Der Versand der Scheine soll sich insgesamt verzögern, weil die Bundesdruckerei mit der Lieferung der fälschungssicheren Gutscheine nicht hinterher kommt.

FFP2-Gutscheine: Krankenkassen ermitteln, wer Anspruch hat

So erklärte etwa die gesetzliche Krankenversicherung AOK Plus in Sachsen und Thüringen am 20. Januar via Twitter, dass ihr für 1,3 Millionen Berechtigte in den beiden Bundesländern noch 800.000 Berechtigungsscheine fehlen. Auch die Barmer und andere Versicherer berichten von Verzögerungen und den Nachfragen ihrer Versicherten, die dringend auf die FFP2-Masken angewiesen sind.

Im Gegensatz dazu hat die private Krankenversicherung Debeka schon mehr als 650.000 von 800.000 Vouchern verschickt, viele davon auch an Kinder. 

Wer Anspruch auf eine FFP2-Maske hat, sollen die Krankenkassen anhand der ihnen vorliegenden Daten ermitteln. Denkbar ist also, dass manchen ein technischer Fehler unterlaufen ist.

Debeka: „Sind Vorgaben der Bundesregierung gefolgt”

Doch die Debeka etwa widerspricht: Die private Krankenversicherung bittet darum, den Versand an Kinder „mit dem Hinweis darauf zu entschuldigen, dass wir lediglich den Vorgaben der Bundesregierung gefolgt sind”, heißt es auf der Website von Debeka.

Debeka weist aber auch darauf hin: „Zur Ermittlung der Anspruchsberechtigung haben wir uns an die geltenden gesetzlichen Vorgaben gehalten. Bitte beachten Sie auch, dass die Erkrankungen bis 01.01.2019 zurückliegen können.”

Nach den Vorgaben des Bundes erhalten insgesamt 34,1 Millionen Deutsche die Coupons für FFP2-Masken. (jba)