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Steuer-Frist gerissenMit diesem Trick umgehen Sie jetzt noch teure Zinsen.

Eine Frau macht eine Steuererklärung am PC

Copyright: Christin Klose/dpa-tmn

Verpasste Frist, zusätzliche Kosten: Bei verspäteter Abgabe können Verspätungszuschläge und Zinsen auf Steuernachzahlungen anfallen.

Frist gerissen? Mit diesem Schachzug sparen Sie Zinsen.

Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2024 ist verstrichen – nun könnten teure Zinszahlungen drohen. Aber keine Sorge! Mit einem cleveren Manöver können Sie dem Finanzamt zuvorkommen und richtig Geld sparen.

Für jeden, der zur Abgabe einer Steuererklärung für 2024 angehalten war, ist es nun zu spät: Der Stichtag war der 30. April 2026, auch wenn ein Steuerberater half. Für die Steuererklärung 2025 bleibt Ihnen noch bis zum 31. Juli 2026 Zeit, mit professionellem Beistand sogar bis zum 1. März 2027. Was geschieht aber, wenn man den Termin versäumt?

„Wird die Steuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht, können Verspätungszuschläge und Zinsen auf Steuernachzahlungen anfallen“, macht Jana Bauer, die Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), deutlich. Das geht auch flotter, als man vermutet: Die Zinsberechnung für die versäumte Steuererklärung 2024 ist schon am 1. Juni 2026 angelaufen.

Hohe Zinsen drohen sogar bei pünktlicher Einreichung

Für Sie bedeutet das im Alltag: „Selbst wenn die Steuererklärung gerade noch fristgerecht eingereicht wird, kommt es regelmäßig zur Verzinsung, wenn die Bearbeitung der Steuererklärung länger dauert“, erklärt die Fachfrau Bauer. Ein wirkliches Ärgernis!

Es existiert jedoch ein raffiniertes Schlupfloch, mit dem Sie dieser Kostenfalle ausweichen können. Der Tipp von Jana Bauer: Transferieren Sie die erwartete Steuernachzahlung einfach aus freien Stücken an die Finanzbehörde – und das, bevor der amtliche Steuerbescheid in Ihrem Briefkasten liegt.

So überlisten Sie das Finanzamt ganz legal

Geben Sie bei der Zahlung Ihre Steuernummer und als Verwendungszweck „Einkommensteuer 2024“ (oder alternativ „2025“) an. Ebenfalls von Bedeutung: Informieren Sie das Finanzamt zusätzlich schriftlich oder via Elster-Portal darüber, dass Sie die Summe freiwillig auf die zu erwartende Nachzahlung überwiesen haben.

Akzeptiert das Finanzamt diese Vorauszahlung, lassen sich die unliebsamen Nachzahlungszinsen gänzlich umgehen. Das Beste daran: Dies klappt sogar noch für die bereits verspätete Erklärung von 2024! Da die Zinsen nur für komplette Monate kalkuliert werden, genügt eine Überweisung des geschuldeten Betrags bis zum 30. Juni 2026. Der Zinssatz beläuft sich momentan auf 0,15 Prozent pro Monat. Für die Steuer 2025 startet die Zinsberechnung übrigens erst am 1. April 2027. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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