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Teurer Fehler drohtSteuererklärung: Wer die Frist verpasst, zahlt 25 Euro Strafe

Ein Mann nutzt «Mein Elster» auf einem Laptop

Copyright: Nico Tapia/dpa-tmn

Nur wer Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat für die Steuererklärung länger Zeit.

Steuererklärung 2025: Wer abgeben muss und was droht.

Seid ihr für das Steuerjahr 2025 zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet? Dann solltet ihr langsam in die Gänge kommen. Der Stichtag für die Einreichung ist nämlich der 31. Juli 2026. Nur wer professionelle Hilfe von einem Steuerprofi oder einem Lohnsteuerhilfeverein nutzt, bekommt mehr Zeit.

Für wen die Steuer-Pflicht gilt

Laut der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) sind diverse Personen zur Abgabe gezwungen. Dazu zählen alle mit unversteuerten Nebeneinkünften von über 410 Euro im Jahr, etwa durch Mieteinnahmen. Auch der Erhalt von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, die 410 Euro übersteigen, erfordert eine Erklärung. Verpflichtet sind zudem Eheleute mit der Steuerklassen-Kombination 3/5 oder 4 mit Faktor und jene, die eine Einzelveranlagung anstreben. Die Pflicht greift ebenso bei eingetragenen Freibeträgen, bei mehreren Anstellungen mit Steuerklasse 6, bei einer Rente über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro oder wenn das Finanzamt euch direkt dazu auffordert.

Versäumnis kann teuer werden

Wer unsicher ist, ob eine Abgabepflicht besteht, kann sich beim Finanzamt erkundigen. Die Lohi rät, die Frist unbedingt einzuhalten, wenn ihr dazu verpflichtet seid. Wird der Termin verpasst, berechnen die Finanzämter automatisch einen Verspätungszuschlag. Dieser beläuft sich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden begonnenen Monat, beträgt aber mindestens 25 Euro monatlich.

Ein Aufschub ist möglich, wenn ihr euch steuerlich beraten lasst. Fertigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung an, verschiebt sich die Deadline automatisch auf den 1. März 2027, informiert die Lohi. Aber Vorsicht: Sucht euch die Beratung frühzeitig. Die Nachfrage nach Terminen ist erfahrungsgemäß riesig, je näher der Stichtag rückt.

Sollte ein wichtiger Grund wie eine Erkrankung oder ein Umzug vorliegen, könnt ihr beim Finanzamt schriftlich eine kurze Verlängerung der Frist beantragen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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