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Falle für RentnerDurch die Rentenanpassung wird für viele die Steuererklärung Pflicht

Das Online-Finanzamt «Mein ELSTER» auf einem Laptop

Copyright: Nico Tapia/dpa-tmn

Schon mal testen statt rätseln: Im Online-Finanzamt «Mein Elster» lassen sich Rente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge probeweise eintragen – dann sieht man, ob eine Steuererklärung fällig wird.

Rentenerhöhung: Plötzlich werden viele steuerpflichtig

Ab dem 1. Juli gibt es mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland – und damit auch in Köln und der Region. Doch die Rentenanpassung von 4,24 Prozent hat für viele einen unerwarteten Haken: Sie könnten plötzlich steuerpflichtig werden, auch wenn für sie bisher keine Steuererklärung nötig war. Davor warnt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Der Grund dafür ist der sogenannte Grundfreibetrag. Liegen eure gesamten steuerpflichtigen Einkünfte – also nicht nur die Rente, sondern zum Beispiel auch Mieteinnahmen – darüber, müsst ihr eine Steuererklärung abgeben. Für das Jahr 2025 liegt dieser Freibetrag bei 12.096 Euro, für 2026 steigt er auf 12.348 Euro.

Dieser Renten-Freibetrag bleibt für immer gleich

Von euren Einkünften wird zwar ein Rentenfreibetrag abgezogen, doch genau hier lauert die Falle. Dieser Freibetrag wird nur einmalig im ersten vollen Jahr eures Rentenbezugs festgelegt und bleibt dann für immer gleich. Das hat eine gravierende Folge.

„Dieser Betrag bleibt dann in den Folgejahren unverändert“, erklärt Annemarie Reiff vom BVL. Das bedeutet im Klartext: „Spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.“ Jeder Euro, den ihr durch die jährlichen Anpassungen mehr bekommt, zählt also komplett zu eurem steuerpflichtigen Einkommen hinzu.

So prüft ihr eure Steuerpflicht ganz einfach

Um herauszufinden, ob ihr durch die Rentenerhöhung nun eine Steuererklärung abgeben müsst, rät die Expertin zu einem einfachen Test. Nutzt dafür das Online-Finanzamt Elster oder ein Steuerprogramm und tragt dort all eure Einnahmen und abziehbaren Beträge ein.

„Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, besteht Abgabepflicht“, so Annemarie Reiff. Wer sich unsicher ist, kann sich auch bei Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen, um keine böse Überraschung vom Finanzamt zu erleben. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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