Renten-Bonus für viele MütterNachzahlung kommt – doch die Sache hat einen gewaltigen Haken

Smartphone, Brille und Rentendokument

Copyright: IMAGO / Guido Schiefer

Grünes Licht für die Erweiterung der Mütterrente

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Ein warmer Regen für die Erziehungsarbeit! Millionen Mütter in Rente können aufatmen. Aber Vorsicht, es gibt eine böse Überraschung.

Tolle Neuigkeiten für unzählige Ruheständler hierzulande. Vor allem Frauen haben Grund zur Freude. Das Parlament und die Länderkammer haben grünes Licht für die Erweiterung der Mütterrente gegeben. Diese dritte Phase der Anpassung sorgt für ein deutliches Extra im Geldbeutel. Profitieren werden alle, die vor dem Jahr 1992 Nachwuchs zur Welt brachten und großzogen.

Aber was bedeutet das im Detail? Bei der Mütterrente handelt es sich nicht um eine separate Zahlung. Es ist vielmehr ein Aufschlag zur laufenden Altersversorgung. Gewürdigt wird damit der Einsatz von Eltern, deren Sprösslinge vor 1992 das Licht der Welt erblickten. Bislang wurden dafür maximal 2,5 Rentenpunkte angerechnet. Durch die frische „Mütterrente III“ steigt dieser Betrag auf volle drei Punkte. Das berichtet „t-online“.

Das springt jetzt pro Kind extra raus

Konkret heißt das: ein halber Rentenpunkt zusätzlich für jeden Nachkommen. Ein solcher Punkt hat ab dem 1. Juli 2026 einen Wert von exakt 42,52 Euro. Das ergibt einen monatlichen Zuwachs von 21,26 Euro je Kind. Eine Mama mit zwei Sprösslingen darf sich demnach über etwa 42,50 Euro mehr pro Monat freuen. Bei drei Kindern sind es sogar beinahe 64 Euro obendrauf.

Über die komplette Dauer des Rentenbezugs gerechnet, ergibt das eine beachtliche Summe. Bei Frauen könnten das je Kind wenigstens 5.638 Euro extra sein. Dieser Betrag fußt auf einer mittleren Bezugszeit der Rente von 22,1 Jahren. Für Männer, die durchschnittlich 18,8 Jahre ihre Rente erhalten, wären es immerhin noch circa 4.796 Euro. Die Regierung kalkuliert mit zusätzlichen jährlichen Ausgaben von gewaltigen 4,5 Milliarden Euro.

Der Grundgedanke der Neuregelung ist Fairness. Denn Eltern, deren Kinder ab 1992 auf die Welt kamen, bekommen schon jetzt drei Rentenpunkte. Mit der Änderung wird diese Ungleichheit endlich beseitigt. Insbesondere die CSU hat sich für diese Herzensangelegenheit eingesetzt. Ihre Begründung: Mütter hatten in den 1970er- und 1980er-Jahren schlechtere Optionen bei der Kinderbetreuung und mussten beruflich häufiger und länger pausieren.

Vorsicht, Haken: Diese Leute schauen in die Röhre

Leider erreicht der finanzielle Zuschuss nicht jeden. Ein herber Dämpfer gilt für Frauen mit äußerst geringen Renten. Zahlreiche von ihnen benötigen die Grundsicherung im Alter. Bei diesen Personen wird die erhöhte Rente möglicherweise komplett mit der Grundsicherung verrechnet. „Nur wer auf mindestens 33 Beitragsjahre kommt, profitiert von einem Freibetrag bei der Grundsicherung“, warnte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Diese Hürde nehmen jedoch viele Frauen nicht.

Zudem geht eine weitere Gruppe komplett leer aus. Es handelt sich um pensionierte Staatsdienerinnen und Staatsdiener. Weil die Mütterrente eine Zahlung aus der gesetzlichen Rentenkasse ist, besteht für sie normalerweise kein Anrecht. Lediglich eine Ausnahmeregelung existiert: Wer in der Zeit der Kindererziehung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlte, kann auch als Beamter davon einen Vorteil haben.

Der Hammer kommt zum Schluss: Wann die Kohle wirklich fließt

Und nun folgt der dicke Pferdefuß, der etliche zur Weißglut treiben könnte. Zwar ist das Gesetz verabschiedet, doch alle Betroffenen müssen sich noch gedulden. Die Vorschrift wird nämlich erst im Jahr 2027 wirksam. Aber selbst zu diesem Zeitpunkt rollt noch kein einziger Euro. Die Deutsche Rentenversicherung teilte schon mit, dass eine Überweisung aus technischen Gründen erst ab 2028 realisierbar ist. Die Ursache liegt im enormen Aufwand: Über zehn Millionen Versicherungskonten benötigen eine Anpassung, was die IT-Abteilungen vor eine gewaltige Herausforderung stellt.

Wenigstens eine positive Meldung gibt es: Die Kohle geht nicht flöten. Die Summen werden ab 2027 rückwirkend überwiesen. Wer also erst zu Beginn des Jahres 2028 in den Ruhestand tritt, erhält die höhere Summe von Beginn an. Alle Übrigen, die sich bereits im Ruhestand befinden, bekommen eine einmalige Gutschrift. Um sicherzustellen, dass die Erziehungszeiten berücksichtigt sind, empfiehlt sich ein Blick in den eigenen Rentenverlauf oder die Eigeninitiative mit dem Formular V0800. (red)

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