Hammer-Nachricht für Minijobber! Das ändert sich jetzt.
Minijob-Entscheidung kippenNeue Regelung ab Juli: So zahlen Sie doch noch in die Rente ein

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Antrag gibt’s online: Minijobber können ab 1. Juli 2026 die frühere Befreiung von der Rentenversicherung einmalig aufheben – und wieder Rentenansprüche aufbauen.
Für alle Minijobber gibt es eine Hammer-Nachricht! Bislang war es so: Wer sich bei seinem Minijob von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, konnte das für diesen Job nicht mehr ändern. Das ist jetzt vorbei! Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine neue Regel, die euch eine einmalige Chance gibt, eure Meinung zu ändern. Das verkünden die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Minijob-Zentrale.
Zur Einordnung: Seit 2026 dürft ihr als Minijobber im Schnitt höchstens 603 Euro monatlich verdienen. Davon geht kaum etwas für Abgaben weg, denn den Großteil der Beiträge übernehmen die Arbeitgeber. Nur ein kleiner Rentenbeitrag wird fällig: 3,6 Prozent im Gewerbe oder 13,6 Prozent in Privathaushalten.
Antragstellung ist kinderleicht
Ihr wollt eure Entscheidung rückgängig machen und doch für die Rente vorsorgen? Nichts leichter als das. Wer einen gewerblichen Minijob hat, lädt sich auf der Webseite der Minijob-Zentrale den „Antrag auf Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ herunter. Den gebt ihr ausgefüllt und unterschrieben bei eurem Chef ab. Der erledigt dann den Rest.
Wenn ihr eure Arbeit in einem Privathaushalt verrichtet, sprecht ihr ebenfalls mit eurem Arbeitgeber. Die Änderung kann dieser ganz unkompliziert mit dem online verfügbaren Änderungsscheck beauftragen. Dort muss lediglich bei der entsprechenden Frage, ob die Haushaltshilfe Pflichtbeiträge leisten will, „Ja“ angeklickt werden.
Die Vorteile liegen auf der Hand
Aber warum solltet ihr freiwillig auf einen Teil eures Geldes verzichten? Das hat massive Vorteile! Mit den kleinen Beiträgen sammelt ihr vollwertige Beitragszeiten für die gesetzliche Rente. Euer Minijob zählt damit komplett für die Wartezeiten, die ihr für die unterschiedlichen Rentenarten benötigt, so die DRV.
Darüber hinaus sichert ihr euch nur so überhaupt Ansprüche auf Reha-Maßnahmen, eine Erwerbsminderungsrente, den Zuschlag zur Grundrente und die Option auf Entgeltumwandlung für eine Betriebsrente. Außerdem erhaltet ihr dadurch Zugang zu staatlich geförderten Vorsorgemodellen wie der Riester-Rente.
Arbeitgeber leistet seinen Anteil
Und jetzt kommt der Clou: Mit eurem Eigenbeitrag holt ihr auch euren Arbeitgeber ins Boot, damit dieser ebenfalls Rentenbeiträge zahlt. Für gewerbliche Jobs sind das 15 Prozent, bei privaten Haushalten immerhin 5 Prozent. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
