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E-Auto-Prämie mit HakenFür den Zuschuss brauchen viele plötzlich eine Steuererklärung

Eine Frau sitzt in einem Hängesessel und arbeitet am Laptop

Copyright: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

E-Auto-Förderung klingt gut – aber ohne Steuerbescheid wird’s schwierig: Für den Antrag sind die letzten zwei Einkommensteuerbescheide nötig.

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E-Auto-Prämie: Fieser Haken zwingt zur Steuererklärung.

Geld vom Staat fürs neue E-Auto? Klingt super, doch der Traum könnte platzen. Eine fiese Klausel zwingt Tausende zu einem unerwarteten Gang zum Finanzamt.

Das neue Online-Portal für den staatlichen Zuschuss für E-Autos ist seit dem 19. Mai endlich live. Eine super Sache für alle, die schon ein neues Elektroauto haben: Der Bonus kann rückwirkend für alle Zulassungen seit dem 1. Januar 2026 beantragt werden. Aber der Weg zum Geld ist steinig.

Wer sich die Prämie sichern will, benötigt aber deutlich mehr als bloß den Kaufbeleg und die Zulassungsbescheinigung. Der Haken, der viele kalt erwischt: Man muss die Einkommensteuerbescheide der letzten beiden Jahre einreichen. Und genau die bekommen Sie vom Finanzamt erst, nachdem eine Steuererklärung bearbeitet wurde. Das könnte für etliche Leute unerwartete Konsequenzen nach sich ziehen.

Plötzlich Steuererklärung? Der große Haken bei der Prämie

„Denn zahlreiche Arbeitnehmer geben bislang überhaupt keine Steuererklärung ab – schlicht, weil sie dazu nicht verpflichtet sind“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Besonders Ledige mit ausschließlich lohnsteuerpflichtigem Einkommen verzichten oft jahrelang auf eine freiwillige Erklärung.“ Und genau diese Leute stehen jetzt plötzlich unter Druck.

Der Grund für die ganze Sache ist die neue Förder-Struktur: Wie viel Geld es vom Staat gibt und ob man überhaupt berechtigt ist, richtet sich nicht allein nach dem Auto. Auch das Einkommen des Haushalts und die Anzahl der Familienmitglieder spielen eine Rolle. Bis zu 6.000 Euro sind drin. Entscheidend ist hierfür das „zu versteuernde Einkommen“. Und dieser Betrag wird erst durch einen Einkommensteuerbescheid offiziell bestätigt. Heißt im Klartext: Kein Bescheid, kein Beweis – und kein Beweis, kein Geld.

Vier Jahre zurück: Der Weg zur Prämie führt übers Finanzamt

Das baut in der Praxis eine neue Barriere auf. Wer bislang keine Steuerbescheide hat, dem bleibt eventuell nichts anderes übrig, als zuerst Steuererklärungen für vergangene Jahre abzugeben. Erst dann ist ein Antrag für den E-Auto-Bonus denkbar. Freiwillig kann man das für bis zu vier Jahre im Nachhinein tun.

„Rechtlich bedeutet das zwar keine automatische neue Abgabepflicht im steuerlichen Sinne“, stellt Karbe-Geßler klar. „Niemand wird allein wegen der Förderung plötzlich gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.“ Aber in der Realität verknüpft der Staat den Zuschuss mit Dokumenten, die man ausschließlich durch das Einreichen einer Steuererklärung bekommt.

Und noch ein Problem: Die digitale Festung

Und als wäre das nicht genug, kommt noch die Technik dazu. Für den Antrag ist eine digitale Identität zwingend erforderlich – also entweder die Online-Funktion des Personalausweises (eID) oder ein Zertifikat von Elster. Ohne eins von beiden kann das erforderliche Bund-ID-Konto nicht mit dem nötigen Vertrauenslevel erstellt werden. Für viele Menschen wird das wohl der allererste Kontakt mit der digitalen Verwaltung.

Gerade für Rentner, Studierende oder Menschen mit kleinem Einkommen, die bisher keinen Kontakt zum Finanzamt hatten, könnte die Lage richtig kompliziert werden. Die Regierung in Berlin hat mittlerweile zugegeben, dass für Leute ohne Steuerbescheid noch eine Lösung her muss. Alternativen wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide wären eine Möglichkeit. Aber feste Zusagen oder klare Regeln gibt es dazu bisher nicht. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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