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Tausende Euro extraDiese staatlichen Hilfen für Familien sollten Sie kennen

Familie auf einem Spielplatz

Copyright: Christin Klose/dpa-tmn

Neben dem Kindergeld gibt es weitere Entlastungsoptionen, die Familien in Anspruch nehmen können.

Mehr als Kindergeld: So gibt's Hunderte Euro extra

Wusstet ihr eigentlich, wie viel Geld der Staat für Familien wirklich locker macht? Viele verschenken bares Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen – dabei können Hunderte Euro extra im Monat drin sein.

Sicher, die 250 Euro Kindergeld pro Kind und Monat sind bekannt. Doch das ist bei Weitem nicht alles, wie die Bundessteuerberaterkammer laut dpa erklärt. Es gibt noch andere Wege, die Haushaltskasse deutlich aufzubessern – man muss sie nur nutzen.

Kinderzuschlag: Bis zu 292 Euro zusätzlich pro Kind

Falls euer Einkommen nur knapp für euch selbst ausreicht, könnt ihr für den Nachwuchs obendrauf zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von maximal 292 Euro monatlich pro Kind erhalten. Bedingung dafür ist unter anderem, dass das Kind noch keine 25 Jahre alt ist. Das Bruttoeinkommen der Familie muss bei wenigstens 900 Euro liegen, bei Alleinerziehenden genügen 600 Euro.

Der Anspruch und die genaue Summe werden individuell ermittelt, feste Obergrenzen beim Verdienst gibt es nicht. Wichtig zu wissen: Der Antrag muss alle sechs Monate frisch bei der Familienkasse eingereicht werden. Ob sich das für euch lohnt, könnt ihr vorab auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unverbindlich testen.

Der Kinderfreibetrag als Alternative

Statt des Kindergeldes kann für Familien auch der Kinderfreibetrag eine Option sein. Dieser verringert das Einkommen, das versteuert werden muss, und senkt so die Abgabenlast. Im Jahr 2024 beläuft sich die steuerliche Minderung auf 6.384 Euro. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsaufwand von 2.928 Euro. In Summe sind das 9.312 Euro, die Eltern pro Kind und Jahr steuerfrei kassieren dürfen.

Der Clou dabei: Ihr müsst euch nicht vorab festlegen. Das Finanzamt checkt mit der Steuererklärung automatisch, welche der beiden Hilfen für euch vorteilhafter ist. Das bereits geflossene Kindergeld wird dann einfach gegengerechnet, eine Rückzahlung ist nicht nötig.

Kosten für Kita & Co. von der Steuer absetzen

Die monatlichen Ausgaben für Kindergarten, Hort oder Tagesmutter können ganz schön ins Kontor hauen. Diese finanzielle Last könnt ihr aber steuerlich geltend machen. Für jedes Kind unter 14 Jahren akzeptiert das Finanzamt zwei Drittel der Betreuungskosten, jedoch höchstens 4.000 Euro im Jahr. Diese Aufwendungen gehören in die Anlage Kind eurer Steuererklärung.

Entlastung während der Ausbildung

Wenn euer volljähriges Kind eine Lehre macht und nicht mehr bei euch wohnt, könnt ihr den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro jährlich nutzen. Dieser soll den Mehraufwand durch die auswärtige Unterbringung abfedern. Auch dieser Freibetrag wird über die Anlage Kind beantragt. Wer den Bonus schon früher will, kann ihn beim Finanzamt in die Elektronischen Abzugsmerkmale eintragen lassen und hat so jeden Monat mehr Netto.

Extra-Hilfe für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende gibt es zusätzliche Unterstützung vom Staat. Sie haben Anspruch auf eine steuerliche Entlastung von 4.260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind kommen noch einmal 240 Euro obendrauf. Beantragt wird dies ebenfalls in der Anlage Kind. Wer schon in Steuerklasse II ist, bekommt den Vorteil automatisch und muss nichts weiter tun.

Es lohnt sich also, genau hinzuschauen und die Anträge zu stellen, um keine staatliche Förderung liegenzulassen. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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