Rechte für Eltern im Job: Warum viele sich nicht trauen.
Strafe für ElternzeitWarum viele aus Angst vor dem Chef auf ihre Rechte verzichten

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Schwieriger Balanceakt: Wer Kinder hat, ist auf Flexibilität im Job angewiesen.
Job und Kind zu vereinbaren, ist für viele Eltern ein täglicher Kraftakt. Ob Elternzeit, Teilzeit oder wenn das Kind krank ist – eigentlich gibt es dafür spezielle Regelungen, wie die dpa berichtet. Doch viele Mütter und Väter nehmen ihre Rechte nicht in Anspruch. Manchmal, weil sie ihre Ansprüche nicht genau kennen, oft aber auch aus Sorge vor Nachteilen im Job. Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer wirklich? Und wie spricht man das Thema beim Chef am besten an?
Elternzeit: Mehr als nur das erste Baby-Jahr
Pro Kind hat jeder Elternteil einen Anspruch auf insgesamt 36 Monate Auszeit vom Job. Davon lassen sich bis zu 24 Monate für den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes aufsparen. Aber Achtung, die Anmeldung muss rechtzeitig erfolgen: Sieben Wochen im Voraus (bis zum 3. Geburtstag) oder sogar 13 Wochen vorher (für die Zeitspanne vom dritten bis zum achten Lebensjahr).
Ganz wichtig zu wissen: Elternzeit ist nicht dasselbe wie Elterngeld. Die staatliche Lohnersatzleistung ist meist nach einem Zeitraum von 12 bis 14 Monaten aufgebraucht (oder später, wenn man ElterngeldPlus wählt). Das Recht auf die unbezahlte Freistellung vom Job bleibt aber trotzdem bestehen.
In der Schwangerschaft und während der gesamten Elternzeit sind Arbeitnehmer speziell vor Kündigungen geschützt. Dieser Schutz für werdende Mütter greift laut Mutterschutzgesetz ab dem Moment, in dem die Schwangerschaft beginnt, vorausgesetzt, der Chef ist informiert.
Wer in Elternzeit geht, für den startet der Kündigungsschutz gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bereits acht Wochen vor dem Antritt der Auszeit (oder 14 Wochen davor, wenn die Freistellung erst zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen wird).
Nach der Rückkehr aus der Elternzeit muss einem ein ebenbürtiger Arbeitsplatz angeboten werden. «Das klingt glasklar, ist in der Praxis aber oft schwierig», erklärt Sandra Runge, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Eine genaue Definition für „ebenbürtig“ fehlt nämlich im Gesetz. Als Orientierung können aber Kriterien wie die Verantwortung für Personal oder Budgets dienen.
Teilzeit: So klappt's mit weniger Stunden
Um Beruf und Familie besser zu vereinbaren, kann eine Reduzierung der Arbeitsstunden für Eltern eine gute Lösung sein. Es existieren neben der dauerhaften Teilzeit auch zeitlich begrenzte Varianten, etwa die Teilzeitarbeit in der Elternzeit oder die Brückenteilzeit.
Ein Recht auf Teilzeit haben prinzipiell alle Angestellten (sogar kinderlose), wenn gewisse Bedingungen gegeben sind. So muss man schon über sechs Monate im Betrieb sein, die Firma mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen und der Antrag fristgerecht eingereicht werden.
«Man darf aber nicht vergessen, dass der Arbeitgeber Teilzeitarbeit auch ablehnen darf. Das ist leider oft ein Hindernis», gibt Sandra Runge zu bedenken. Eine Absage muss die Firma jedoch begründen: Für die reguläre Teilzeit und die Brückenvariante genügen betriebliche Anlässe, während für Teilzeit in der Elternzeit „dringende betriebliche Gründe“ vorliegen müssen.
Flexibel arbeiten: Gibt's ein Recht auf Homeoffice?
Plötzlich muss das Kind früher von der Kita abgeholt werden? Der Einkauf für die Woche muss in der Mittagspause erledigt werden? Für Eltern kann die Arbeit von zu Hause aus alles verändern. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben aber nur die wenigsten.
Einen Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten gibt es für Angestellte nur, wenn dies explizit im Arbeits- oder Tarifvertrag steht. Wer schon von zu Hause arbeitet, sollte sich dies durch eine Zusatzvereinbarung absichern lassen, empfiehlt Anwältin Runge.
Etwas mehr Spielraum wird stillenden Personen gewährt. Wenn eine Person nach der Job-Rückkehr noch stillt, hat sie ein Recht auf bezahlte Stillzeiten. Das bedeutet: Ihr stehen zusätzlich zu den normalen Pausen mindestens zweimal am Tag 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten zu.
Bei einer Arbeitszeit von über acht Stunden ohne eine Unterbrechung von wenigstens zwei Stunden, erhöht sich der Anspruch auf zweimal täglich mindestens 45 Minuten für das Stillen. Falls am Arbeitsort keine geeignete Stillmöglichkeit besteht, kann sogar eine Stillpause von mindestens 90 Minuten eingefordert werden.
Kind krank: Was jetzt?
Wenn der Nachwuchs krank ist, können gesetzlich Versicherte für die Betreuung freigestellt werden. Aktuell sind das bis zu 15 freie Arbeitstage für jedes Kind und jeden Elternteil, gedeckelt auf 35 Tage jährlich. Diese Regelung gilt für Kinder unter 12 Jahren und erfordert ein ärztliches Attest; zudem darf keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen können. Bei Alleinerziehenden steigt der Anspruch auf 30 Tage je Kind und höchstens 70 Tage im Jahr. In dieser Freistellungsphase gibt es Kinderkrankengeld, welches normalerweise rund 90 Prozent des Netto-Einkommens ersetzt.
Falls das Kind krank ist und niemand sonst aufpassen kann, ermöglicht auch Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine kurzzeitige, voll bezahlte Freistellung. Gerichte sehen hierfür meist bis zu fünf Tage pro Jahr vor. Aber aufgepasst: «Dieser Anspruch kann vertraglich ausgeschlossen werden, daher lohnt sich ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag», warnt Arbeitsrechtlerin Runge.
Die Angst vor dem Karriere-Knick: Warum viele schweigen
Obwohl das Gesetz auf ihrer Seite ist, ziehen nur wenige Eltern bei Ungerechtigkeiten vor Gericht. Die Soziologin Yvonne Lott erklärt: «Das liegt häufig an Betriebskulturen, die Mitarbeiter in Vollzeit und ohne Erwerbsunterbrechung honorieren und Abweichungen von diesen Erwartungen bestrafen».
«Es sind oft ganz traditionelle Geschlechterbilder, die eine Rolle spielen. Vor allem Männer verzichten auf ihre Rechte, um der Karriere nachzugehen», so Lott. Mütter hingegen nutzen ihre Möglichkeiten häufiger, auch weil sie weiterhin den größten Teil der Betreuungsaufgaben übernehmen.
Die Sorge vieler Angestellter, durch eine Arbeitszeitverkürzung zu zeigen, der Beruf sei nicht mehr das Wichtigste, ist demnach begründet. «Wir haben harte Fakten, die darauf hinweisen, dass die Inanspruchnahme der eigenen Rechte in gewisser Weise bestraft wird», bestätigt Lott.
Doch eine Veränderung ist nur durch Normalität möglich. Wenn zum Beispiel mehr Väter in Elternzeit gehen, wird es zur Selbstverständlichkeit. Laut der Soziologin wird nur dann auch in den Chefetagen ankommen, dass eine Familie zu gründen zum Leben dazugehört.
So klappt das Gespräch mit dem Chef
Wer seine Ansprüche geltend machen möchte, muss oft selbst die Initiative ergreifen. Aber wie stellt man das am geschicktesten an? «Mit guter Vorbereitung», meint Stephan Megow, Berater bei Robert Half. «Eltern sollten ihre Rechte kennen, aber auch konkrete Vorschläge machen, wie sich ihre Wünsche im Arbeitsalltag umsetzen lassen.»
Dabei sind ein sachlicher, lösungsorientierter Umgangston, Offenheit und ein klares Erwartungsmanagement laut Megow entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Sätze wie der folgende können helfen: «Ich habe mir Gedanken gemacht, wie sich meine Arbeitszeit so gestalten lässt, dass sowohl meine Aufgaben als auch meine familiären Verpflichtungen gut vereinbar sind».
Heutzutage, im Zeitalter flexibler Arbeitsmodelle, zählen für Vorgesetzte die Resultate mehr als die reine Anwesenheit, erklärt Megow. «Darum ist es umso wichtiger, klare Zielvereinbarungen zu treffen. Wer seine Bedürfnisse kennt und diese ruhig und respektvoll äußert, wirkt überzeugend statt fordernd.» (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
