Bereits ein Jahr ist es her, dass der Bundesgerichtshof per Urteil entschied, dass Banken und Sparkassen für Gebührenerhöhungen die Zustimmung der Kunden und Kundinnen einholen müssen. Doch bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden.
Streitthema BankgebührenVerbraucherzentralen mit Beschwerden überhäuft – jetzt wird geklagt

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Bei den Verbraucherzentralen häufen sich trotz des BGH-Urteils die Beschwerden über die Gebührenerhöhung von Banken und Sparkassen. Das Symbolbild ist vom 09. April 2021 und zeigt Geldscheine.
Bankkunden und Bankkundinnen sind verärgert. Die Finanzaufsicht Bafin beschäftigt sich mit „auffällig“ gewordenen Kreditinstituten. Auch Verbraucherschützer klagen: Ein Jahr nach dem Bankgebühren-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt die Umsetzung der Entscheidung in der Praxis für Streit. Banken und Sparkassen wiederum klagen über zusätzlichen Aufwand.
Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden und Bankkundinnen Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.
Gebührenerhöhung: Verbraucherschützer zählen tausende Beschwerden
Einige Geldhäuser weigern sich jedoch, zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhob daher Ende vergangenen Jahres Klagen gegen Gebührenerhöhungen von zwei Sparkassen. Dem haben sich in beiden Fällen bislang jeweils mehrere hundert Verbraucher und Verbraucherinnen angeschlossen und damit deutlich mehr als die für Musterfeststellungsklagen nötigen mindestens 50 Betroffenen.
Nach Angaben des Verbraucherzentralen Bundesverbandes gingen zwischen Juni 2021 und Februar 2022 bei Verbraucherzentralen mindestens 3200 Beschwerden im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil ein. In weiteren 4600 Fällen holten sich Verbraucher und Verbraucherinnen Rat bei den Experten und Expertinnen.
Gebührenerhöhung: Banken drohen mit Kündigung des Kontos
In manchen Fällen wird Kunden und Kundinnen, die Entgelte zurückforderten, auch das Konto gekündigt oder damit gedroht. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist dies ein „dreister und unseres Erachtens rechtswidriger Versuch“, Bankkunden davon abzuhalten, ihre Rechte durchzusetzen.
Allein die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt aus unterschiedlichen Gründen im Zusammenhang mit der Umsetzung des BGH-Urteils gegen insgesamt fünf Kreditinstitute. In bislang zwei Fällen blitzten die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Stuttgart ab (Az. 2 U 34/22)/ (Az.35 O 135/ 21 KfH) und legten Berufung ein.
Auch die Finanzaufsicht beobachtet die Umsetzung des Urteils nach eigenen Angaben sehr genau. „Mit Instituten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Urteils auffällig geworden sind“, führe sie Aufsichtsgespräche, erklärt die Behörde.
Bereits im vergangenen Oktober hatte die Aufsicht die Geldhäuser gemahnt, sie sollten das Urteil der Karlsruher Richter beachten, „alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen“.
Erstattungsverlangen der Kunden und Kundinnen sollten zeitnah umfassend geprüft und zu Unrecht erhobene Gebühren und Entgelte umgehend erstattet werden. Es stehe den Kunden und Kundinnen zu, Erstattungsansprüche geltend zu machen. „Die Ausübung dieses Rechts kann daher keine unmittelbare Kündigung der Geschäftsverbindung zur Folge haben.“
Der Ärger von Bankkunden und Bankkundinnen ist nach wie vor groß, wie auch aus aktuellen Zahlen der Bafin hervorgeht: Allein im ersten Quartal 2022 gingen rund 750 Beschwerden bei der Behörde im Zusammenhang mit dem Gebührenurteil ein.
Gebührenerhöhung: Banken und Sparkassen beschweren sich über Mehrarbeit
Im vergangenen Jahr waren es bereits rund 1980 Beschwerden. Dabei ging es vor allem um die Erstattung von Kontoführungsentgelten. Verbraucher und Verbraucherinnen beschwerten sich aber auch über die Vorgehensweise einiger Institute bei der Vereinbarung neuer AGBs. Teilweise hätten sich Kunden und Kundinnen unter Druck gesetzt und zur Zustimmung genötigt gefühlt.
Banken und Sparkassen wiederum beklagen, dass „die Einholung der Zustimmung von Kunden und Kundinnnen im Massengeschäft mit einem enormen zusätzlichen Aufwand für beide Vertragsparteien verbunden ist“.
Auch seien es viele Kunden und Kundinnen gar nicht gewohnt, auf das Vertragsänderungsangebot reagieren zu müssen, erläuterte die Deutsche Kreditwirtschaft, der Dachverband der fünf großen Bankenverbände in Deutschland. „Kreditinstitute müssen daher in etlichen Fällen bei ihren Kunden und Kundinnen nachfassen.“ (dpa)

