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Auf ParkplätzenAchtung, Regelmissachtung wird mehr als nur teuer: Es droht sogar Gefängnis

Zu sehen ist ein Edeka-Parkplatz, auf dem mehrere Autos parken.

Eine Parklücke zu ergattern ist für viele Autofahrer ein Kampf. Aber aufgepasst: Auch auf dem Parkplatz gelten bestimmte Regeln. Das Foto wurde am 5. Mai 2021 in Pforzheim aufgenommen.

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst: Auf Supermarkt-Parkplätzen herrschen mehr Regeln, als man zuerst denkt. Wer diese missachtet, kann sich warm anziehen: Regelmissachtungen werden nicht nur schnell teuer, man kann dafür sogar im Gefängnis landen.

Sei es zum Wocheneinkauf oder nur zu einem schnellen Besorgungs-Trip: Autofahrer und Fahrerinnen kurven regelmäßig auf Supermarktparkplätzen hin und her. Aber Achtung: Auch hier gibt es Regeln, an die sich jeder halten muss. Kennen Sie sich aus?

Wer diese Regeln missachtet, den erwarten nicht nur Bußgelder: Für bestimmte Regelbrüche auf dem Supermarkt-Parkplatz können Autofahrer und Autofahrerinnen sogar hinter Gitter landen. Was hat es damit auf sich und was gilt?

Verkehrsregeln auf dem Parkplatz: Mehr als nur „Rechts vor Links“

Das Fahren auf dem Supermarktparkplatz erinnert oftmals ans Autoscooter-Fahren als an einen geregelten Verkehr. Doch tatsächlich gilt hier die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Auch wenn das schlichte „Rechts vor Links“ für viele schon das Höchste der Gefühle ist, gibt es noch weitere Regeln zu beachten: „Da Parkhäuser und Parkplätze dem sogenannten ruhenden Verkehr dienen, müssen Fahrer und Fahrerinnen sich hier besonders an §1 der StVO halten und auf ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht achten“, schreibt beispielsweise „Parkster.com“.

Ergo: Wer einen Unfall auf einem Supermarkt-Parkplatz hat, bekommt aufgrund der Vorfahrt nicht unbedingt Recht. Gültig ist das Argument aber, wenn der Parkplatz einen Straßencharakter aufweist, also wenn die Fahrgassen der Zu- und Abfahrt dienen.

Wer beim Parklücken-Kampf Recht hat

Jeder kennt es: Sie möchten im Supermarkt einkaufen, doch die Parkplätze sind knapp. Genervt fahren Sie schon das dritte Mal im Kreis und halten Ausschau. Dann: Ein Autofahrer oder eine Fahrerin parken aus und sie warten geduldig, bis die Lücke frei ist. Bevor Sie aber einparken können, schnapp Ihnen plötzlich ein anderer den Parkplatz vor der Nase weg. Aber Achtung: Das ist nicht erlaubt und wird sogar mit einem Bußgeld bestraft.

Laut der StVO hat nämlich der Autofahrer bzw. die Autofahrerin Vorrang, der/die den Parkplatz zuerst und unmittelbar erreicht. Das gilt übrigens auch, wenn man erst an einem Parkplatz vorbeifährt, um dann rückwärts einparken zu können. Außerdem muss die Geschwindigkeit beachtet werden: Oft darf auf Parkplätzen nicht mehr als 10 km/h gefahren werden. Klar ist auch, dass Autofahrer und Fahrerinnen ohne Berechtigung nicht auf einem Behindertenparkplatz parken dürfen.

Achtung: Hier droht sogar Gefängnis

Hier wird es schnell brenzlig: Mal eben einen Parkplatz für die Schwiegermutter oder die Freundin freizuhalten ist keine gute Idee. Wer das macht, begibt sich nicht nur selbst in Gefahr, sondern muss auch mit hohen Strafen rechnen.

Autofahrer und Autofahrerinnen sind von solch einem Verhalten oft genervt und neigen dazu, den „Freihalter“ zu bedrängen. Doch Vorsicht: Mit dieser Nötigung macht man sich strafbar und kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aufgebrummt bekommen, falls dabei jemand verletzt wird oder etwas Ähnliches passiert.

Gute Vorbereitung ist alles

Über andere Regelungen muss sich jeder Autofahrer selbst informieren. Brauche ich eine Parkscheibe? Darf ich auch außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Parkplatz parken? Was gilt an Sonn- und Feiertagen? Diese und andere Fragen sollte sich jeder Autofahrer vorher stellen, um besser vorbereitet zu sein und um so die eigenen Nerven sowie den Geldbeutel zu schonen. (sai)