Steuer-Schock nach Ehe-AusDas wurde für Matthias Reim richtig teuer

Matthias Reim auf dem Dach der Lanxess-Arena.

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Matthias Reim musste 35.000 an das Finanzamt nachzahlen. (Archivbild)

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Ein teurer Irrtum nach seinem Ehe-Aus kostete Sänger Matthias Reim eine Steuernachzahlung von 35.000 Euro.

Dass eine Trennung richtig ins Geld gehen kann, musste Matthias Reim am eigenen Leib spüren. Im Jahr 2021 flatterte dem Schlagersänger ein Brief vom Finanzamt ins Haus. Die Forderung darin war happig: 35.000 Euro Steuernachzahlung, wie die „Bild“-Zeitung meldete.

Der Auslöser für diese saftige Rechnung lag schon eine Weile zurück: die Trennung von seiner dritten Gattin Sarah. Nach Aussage von Reim war das Paar bereits seit Ende 2013 getrennte Wege gegangen. Die offizielle Scheidung fand jedoch erst 2017 statt.

Darum wollte das Finanzamt plötzlich Geld von Reim

Für die Steuer ist nämlich nicht das Scheidungsdatum ausschlaggebend. Verheiratete Paare profitieren nur bis zum Abschluss des Jahres, in dem die Trennung erfolgte, von der gemeinsamen Veranlagung. Anschließend gelten neue, oft ungünstigere steuerliche Bestimmungen.

Gegenüber der „Bild“ beschrieb Reim den Moment: „2021 bekam ich Post vom Finanzamt. Man forderte mich auf, für mehrere Jahre Steuern nachzuzahlen.“

Matthias Reim mit seiner heutigen Ehefrau Christin Stark.

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Matthias Reim (r) mit seiner heutigen Ehefrau Christin Stark. (Archivbild)

Der Sänger hielt die Forderung anfangs für einen Fehler, wie er zugab. „Ich habe das erst gar nicht geglaubt und prüfen lassen. Leider hatte das Finanzamt recht“, erklärte Reim.

Teurer Irrtum: Trennung ist für die Steuer entscheidend, nicht die Scheidung

Der Künstler ahnte offenbar nichts von den steuerlichen Auswirkungen, die das dauerhafte Getrenntleben nach sich zog. „Denn bei einer endgültigen Trennung fällt man zurück in die höhere Single-Steuerklasse 1 – auch wenn man weiter verheiratet bleibt. Das wusste ich natürlich nicht.“

Die Einstufung durch das Finanzamt orientiert sich also an der faktischen Lebenssituation. Nur weil man auf dem Papier noch verheiratet ist, bleiben die steuerlichen Vorzüge der gemeinsamen Veranlagung nicht zwangsläufig bis zur rechtskräftigen Scheidung erhalten.

Diese Regelung wurde für Matthias Reim zur 35.000-Euro-Falle

Da die veränderte Lebenssituation im Fall von Reim nicht rechtzeitig gemeldet wurde, folgte Jahre danach die dicke Rechnung. Letztendlich musste der Künstler die Summe von 35.000 Euro an die Staatskasse überweisen.

Für Ehepaare ist deshalb entscheidend, eine dauerhafte Trennung dem Finanzamt entsprechend mitzuteilen. Die steuerlichen Folgen greifen grundsätzlich ab dem Jahr, das auf das Jahr der dauerhaften Trennung folgt – nicht erst mit der rechtskräftigen Scheidung. (jag)

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