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Nicht verzweifeln!Last Minute-Tipps für die Steuererklärung

Steuererklärung 2026

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Oh nein, die Steuererklärung ruft und die Frist läuft nur noch bis zum 31. Juli 2026! Keine Panik, Sie schaffen das, mit ein paar Tipps auch noch auf den letzten Drücker.

Wer die Steuererklärung zu spät abgibt, zahlt schnell drauf. Das muss nicht sein, wir helfen mit Tipps „auf die Schnelle“.

Oh, nein, es ist wieder soweit! Die Steuererklärung ist fällig, wer zur Abgabe verpflichtet ist und keinen steuerlichen Berater hat, muss am besten noch an diesem Wochenende ran. Die Erklärung muss bis zum 31. Juli beim zuständigen Finanzamt sein. Panik! Muss aber nicht sein. Wir geben Last-Minutes-Tipps, klären die wichtigsten Fragen und verraten, warum es echt eine gute Sache ist, die Erklärung zu machen. Heute ein wenig Papierkram, demnächst dann einen schönen Obolus auf dem Konto. Das klingt doch nach einem Deal, oder?

Für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind, weil sie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld erhalten, Nebeneinkünfte oder bestimmte Steuerklassenkombinationen haben, ist es jetzt höchste Zeit. Wer mehr als 410 Euro im Jahr durch Nebeneinkünfte (dazu zählt auch Miete) erzielt hat, muss auch ran. Ebenso Rentner, deren Rente den Grundfreibetrag überschreitet, auch alle Selbstständigen, wenn sie mehr als 11.784 Euro verdient haben. Aber: Auch wer nicht muss, sollte eine freiwillige Abgabe in Betracht ziehen, denn die lohnt sich (im Schnitt gibt es 1000 Euro zurück).

Wichtiges zur Steuer von Absetzen bis Zurückzahlen

Digitale Lösungen haben den Prozess der leidigen Steuererklärung deutlich vereinfacht, um ein bisschen Aktenwälzen kommt man zwar nicht herum, aber es ist weniger als früher. Viele Angaben werden automatisch vorausgefüllt, eine ELSTER-Schnittstelle ersetzt den Papierkram. Steuerliches Vorwissen ist nicht mehr zwingend notwendig. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen – und dafür legen Sie dann direkt los, okay?!

  1. Wozu dient die Lohnsteuererklärung überhaupt? Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht nur auf einer Schätzung. Sie geht davon aus, dass ein Standardarbeitnehmer das ganze Jahr zu gleichem Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat. Mit der Lohnsteuererklärung soll die konkrete Arbeits- und Lebenssituation besser berücksichtigt werden. Die meisten Steuerzahler bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können.
  2. Was kann ich von der Steuer absetzen? Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrelevant sind: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben. Die zweite Gruppe sind Sonderausgaben – etwa für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung. Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheit. Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen. Irgendwas davon hat jeder abzusetzen.
  3. Wie funktioniert das Absetzen von der Steuer? Grundlage ist das Gesamteinkommen: Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen – das wird „von der Steuer absetzen“ genannt. Wie hoch die Steuerersparnis am Ende ist, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben immer direkt von der Steuerschuld abgezogen.
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  1. Was hat es mit der Werbungskostenpauschale auf sich? Die liegt für das Steuerjahr 2025 bei 1230 Euro und wird automatisch in die Steuerschätzung miteinbezogen. Das heißt, Geld zurück vom Finanzamt gibt es für jeden ausgegebenen Euro über den Pauschbetrag hinaus. Wichtige Posten sind etwa die Entfernungspauschale; außerdem etwa Ausgaben für Arbeitsmittel wie Büromaterialien, einen neuen Schreibtisch und ähnliches oder Kosten für Fortbildungen oder die Gewerkschaftsmitgliedschaft. Für ein häusliches Arbeitszimmer kann ein Pauschalbetrag von 1260 Euro angerechnet werden, allerdings sind die Voraussetzungen dafür verschärft worden: Er wird nur gewährt, wenn hauptsächlich von zu Hause aus gearbeitet wurde. Wer nur gelegentlich Homeoffice macht, kann aber eine Homeoffice-Pauschale von sechs Euro/Tag geltend machen.
  2. Wie funktioniert das mit den Handwerkerrechnungen? Rechnungen für Handwerkerarbeiten können bis in einer Höhe von 6000 Euro angegeben werden, sofern sie nicht bar bezahlt wurden. Der Steuerbonus beläuft sich dann auf 20 Prozent der Kosten, also maximal 1200 Euro. Wer zur Miete wohnt, kann auf der Nebenkostenabrechnung explizit ausgewiesene Ausgaben für Gärtner, die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst geltend machen. Für die Kosten für eine Haushaltshilfe, Putzhilfe oder die Betreuung von Haustieren gibt’s auch Steuerrabatt.
Junge Frau sortiert am Schreibtisch, diverse Belege und Unterlagen für die Steuererklärung.

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Wer übers Jahr schon seine Belege und Unterlagen vorsortiert, hat kurz vor Abgabeschluss der Steuererklärung weniger Brassel.

  1. Welche Unterlagen sind relevant? Wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers automatisch. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden. Für andere Angaben stellen etwa Banken oder Versicherungen Steuernachweise per Post oder digital aus. Es ist nicht nötig, Belege miteinzureichen. Es genügt, sie aufzubewahren.
  2. Kann ich meine Steuererklärung allein machen? Ja, die meisten Steuererklärungen werden mittlerweile elektronisch eingereicht. Das Finanzamt stellt dafür das Portal „Mein Elster“ zur Verfügung. Außerdem gibt es ein breites Angebot an kostenpflichtigen Steuer-Apps. Die Programme eignen sich am ehesten für einfache Fälle. Wird es komplizierter, lohnt der Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein oder der Gang zum Steuerberater.

Wer Steuerberater beauftragt, hat mehr Zeit für die Abgabe

  1. Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben? Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2025 verpflichtet ist, hat dafür bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann mit der Abgabe bis zum 1. März 2027 warten. Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben – für das Steuerjahr 2025 gilt also der 31. Dezember 2029.
  2. Mir fehlen Unterlagen, die Zeit reicht nicht, was kann ich tun? Nicht abwarten. „Wer erkennt, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, sollte frühzeitig aktiv werden“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Eine der praktikabelsten Möglichkeiten dafür ist der Antrag auf Fristverlängerung. Dieser kann formlos gestellt werden – per Brief oder per Nachricht im Online-Finanzamt Elster. Nachvollziehbare Begründung angeben, etwa Krankheit, fehlende Belege oder außergewöhnliche Belastungen im beruflichen oder privaten Umfeld. Die Finanzämter sind meist kooperativ.
  3. Kann ich eine unvollständige Erklärung einreichen? Ja, wichtig ist laut BdSt aber, fehlende Angaben klar zu kennzeichnen und zeitnah nachzureichen. Auf diese Weise lässt sich die Frist wahren und ein Verspätungszuschlag vermeiden. Der kann empfindlich ausfallen. Mindestens 25 Euro pro Monat werden fällig. Zudem drohen Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, meist zum Nachteil der Steuerzahler.

Steuerportal-Nutzer im Visier von Kriminellen

Haben Sie täuschend echt wirkende Mails von Elster oder einem anderen Anbieter bekommen? Rund ums Ende der Abgabefrist machen sich Kriminelle den Stichtag zunutze, stellt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest. Mit gefälschten Mails versuchen sie, Daten von Verbrauchern abzugreifen. Auf den ersten Blick ähneln die tatsächlich echten Mitteilungen des Finanzamts – inklusive Steuernummer und dem Hinweis, dass im Portal eine neue Benachrichtigung verfügbar sei.

Angeschriebene werden den aufgefordert, ihr Konto zu aktualisieren und zu synchronisieren. Dazu sollen sie einen Link öffnen und persönliche Daten eingeben. Hinweise für den Betrug können Anrede und Absender-Adresse liefern. Meist beginne die Mail nur mit einem „Hallo“. Zudem stehe neben dem gefälschten und echt wirkenden Absendernamen meist die tatsächliche E-Mail-Adresse, die zu einem vermeintlichen Sicherheitsunternehmen aus Spanien gehört. „Wer für seine Steuererklärung das Portal Elster oder ähnliche Steuersoftware nutzt, sollte sich am besten direkt dort einloggen und dort prüfen, ob es neue Benachrichtigungen gibt“, rät Oliver Buttler. (mit dpa)

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