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Geheime Zeugen packen ausPlatzt heute der Hausarrest von Mette-Marits Sohn?

Marius Borg Høiby schaut ernst.

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Das Osloer Amtsgericht verhandelt über die Fortdauer der Untersuchungshaft von Marius Borg Høiby, dem Sohn von Königin Mette-Marit. (Archivbild)

Marius Borg Høiby: Vor der Haftprüfung in Oslo bietet die Verteidigung zwei ungenannte Zeugen auf. Kommt die Fußfessel heute ab?

Bleibt die Fußfessel dran oder nicht? Genau darum geht es am Montag vor dem Osloer Amtsgericht im Fall Marius Borg Høiby. Verhandelt wird über die Fortdauer seiner Untersuchungshaft. Das berichtet unter anderem die norwegische Tageszeitung „VG“.

Die Fronten sind klar. Laut „VG“ will die Verteidigung des 29-Jährigen erreichen, dass die elektronische Überwachung auf dem königlichen Anwesen Skaugum aufgehoben wird. Die Staatsanwaltschaft hält dagegen und beantragt eine Verlängerung um vier Wochen. Ihre Begründung: Es bestehe Wiederholungsgefahr für weitere Straftaten.

Geheime Zeugen sollen Høiby entlasten

Das ist neu: Bisher hatte der älteste Sohn von Königin Mette-Marit die vorangegangenen Verlängerungen akzeptiert. Jetzt stellt sich sein Rechtsbeistand zum ersten Mal gegen die Fortführung der Maßnahme.

Es gebe „keine rechtliche Grundlage für eine erneute Haftverlängerung“, sagte sein Verteidiger Alexander Greaker der Zeitung „VG“. Um den Antrag zu untermauern, kündigte die Verteidigung zwei Personen an, die vor Gericht erscheinen sollen. Ihr Name wurde nicht genannt.

Marius Borg Høiby neben seiner Mutter.

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Die Verteidigung von Marius Borg Høiby fordert die Aufhebung der elektronischen Überwachung auf dem königlichen Anwesen Skaugum. (Archivbild)

Wer steckt dahinter? Und was werden die Personen aussagen? Dazu schweigt Greaker. Angaben zur Identität und zum Inhalt der Vernehmung lehnte er gegenüber dem Sender NRK ab. Mehr noch: Die Verteidigung beantragte, die Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Neben den Zeugen will auch Høiby selbst zu Wort kommen. Er möchte schildern, wie sich die Auflagen persönlich auf ihn auswirken.

Fußfessel, Drogentests, Polizei-Gespräche: So streng sind die Auflagen nach dem ersten Urteil

Seit Februar 2026 befindet sich Høiby in Untersuchungshaft. Seit dem 13. Juli verbringt er sie unter Auflagen auf dem Anwesen seiner Familie. Viel Spielraum lässt ihm die elektronische Fußfessel nicht: Er darf sich nur im Wohnbereich und auf der Terrasse aufhalten. Für Ausnahmen – etwa für die Ausbildung, medizinische Termine oder Familienbesuche – braucht er jeweils eine gesonderte Genehmigung.

Doch damit nicht genug. Høiby ist außerdem verpflichtet, Gespräche mit der polizeilichen Spezialeinheit Risk zu führen und kurzfristig angesetzte Drogentests zu machen. Hintergrund des Verfahrens ist eine Verurteilung vom 15. Juni 2026: Das Amtsgericht verhängte damals eine vierjährige Freiheitsstrafe gegen ihn – unter anderem wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, Körperverletzung und Misshandlung.

Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. Gegen das Urteil läuft ein Berufungsverfahren. Die Verhandlung vor dem Borgarting-Gericht soll am 9. Februar 2027 beginnen. (red)