UN-Flüchtlingswerk: Kein Problem mit Asylzentren außerhalb EU.
UNHCR hat kein Problemmit Zentren für abgelehnte Asylbewerber in Drittstaaten

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UNHCR mahnt gute Menschenrechtsstandards in Abschiebezentren an (Archivbild)
Eine unerwartete Wendung in der aufgeheizten Diskussion über Europas Asylkurs! Für das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) sind Zentren zur Rückführung in Nicht-EU-Länder für Asylsuchende ohne Schutzstatus kein grundsätzliches Problem. Diese Mitteilung machte ein Sprecher in Genf.
Diese Aussage ist eine direkte Antwort auf die frischeste Vereinbarung zwischen Abgeordneten des EU-Parlaments und den Regierungen der Mitgliedsstaaten. Die Errichtung solcher Einrichtungen könne man durchaus in Erwägung ziehen, erklärte der UNHCR-Sprecher Barbar Baloch. Es gibt aber eine klare Voraussetzung: Die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ist dort zwingend.
Wer genau soll in diese Zentren?
Baloch führte genauer aus, für welche Personengruppe diese Einrichtungen eine Möglichkeit darstellen könnten: „Insbesondere könnten sie für Personen in Betracht kommen, deren Anträge auf internationalen Schutz im Rahmen eines fairen und effizienten Asylverfahrens in der Sache endgültig abgelehnt wurden, die über keine andere rechtmäßige Aufenthaltsgrundlage verfügen und die – trotz angemessener Unterstützung – nicht freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren oder nicht unmittelbar zwangsweise in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können.“
Diese besonderen Rückführungs-Einrichtungen, die man auch „Return Hubs“ nennt, sollen jenseits der Grenzen der Europäischen Union aufgebaut werden. Gedacht sind sie für Menschen mit abgelehntem Asylantrag, deren Rückführung in die Heimat nicht möglich ist. Gründe dafür können sein, dass der Herkunftsstaat eine Rücknahme verweigert oder Deutschland zu diesem Land keine diplomatischen Kontakte unterhält.
Ein letzter Schritt fehlt noch
Damit die neuen Bestimmungen wirksam werden, braucht es noch die formelle Zustimmung vom EU-Parlament sowie den Mitgliedsländern. Normalerweise gilt das aber nur noch als reine Formsache. (dpa/red)
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