Speicherpflicht für IP-Adressen: Ampel-Regierung uneins
Überwachung für alleRegierung will IP-Adressen für drei Monate speichern

Copyright: Michael Kappeler/dpa
Zur IP-Adressenspeicherung gab es vor der Kabinettsbefassung Abstimmung zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Justizressort.
Riesen-Aufregung um einen neuen Gesetzesplan! Das Kabinett hat entschieden: Internet-Anbieter sollen bald gesetzlich dazu gezwungen werden, die von ihnen vergebenen IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten aufzubewahren.
Mit dieser geplanten Gesetzesänderung soll die Verfolgung von Kriminellen und Terrorverdächtigen erleichtert werden, die im Netz sonst keine Spuren hinterlassen. Wie die dpa meldet, dürfen Strafverfolgungsbehörden auf die gesicherten IP-Adressen aber erst zugreifen, wenn ein konkreter Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verteidigt den Entschluss: „Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst - es ist Zeit, dass wir nachziehen.“ Das digitale Netz dürfe kein „Paradies für Straftäter“ werden.
IP-Adresse: Was ist das und wozu das Ganze?
Man kann sich die IP-Adresse wie die Postadresse für einen Computer im Netz vorstellen, die ihn identifizierbar macht. Der Haken: Weil sie ständig neu zugeteilt wird, ist es ohne Speicherung später kaum nachvollziehbar, welche Person zu einem gewissen Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse nutzte. Mit dem Gesetz will man unter anderem Online-Betrügern das Handwerk legen oder Täter fassen, die Material verbreiten, das sexuellen Kindesmissbrauch zeigt.
Heftiger Gegenwind: Grüne äußern massive Zweifel
Doch nicht jeder in der Regierung ist von dem Plan überzeugt. Besonders die Grünen kritisieren die anlasslose Speicherpflicht scharf, über die der Bundestag noch befinden muss. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, erinnert daran, dass schon frühere Bundesregierungen mit ähnlichen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung vor Gericht gescheitert sind.
Sie bezweifelt, dass der neue Vorschlag vor den Gerichten Bestand haben wird. Zudem bleibe am Ende immer eine Sicherheitslücke – etwa bei Aktivitäten im Darknet oder bei Taten, die bereits über drei Monate her sind.
Das federführende Bundesjustizministerium schätzt das Risiko hingegen als gering ein, dass die neue Speicherpflicht von einem Gericht einkassiert wird. Es betont, dass die neuen Regeln – anders als frühere Versuche – nicht die Erstellung von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen ermöglichen. Ermittler sollen zwar künftig sehen können, welche Person zu einem Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse nutzte, aber zum Beispiel nicht, welche Internetseiten ein Verdächtiger im Laufe eines Monats aufgerufen hat. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
