Der Gesetzgeber muss Behinderte bei Corona-Triage schützen, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Erste Reaktionen...
Corona-TriageGericht trifft wichtige Entscheidung – mit weitreichenden Folgen

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Ein Covid-19-Patient wird im St. Elisabeth Hospital in Herten an einem Raum mit der Aufschrift Triage vorbeigeschoben. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine Entscheidung zur Triage in der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Die Triage-Entscheidung ist gefallen! In dem am Dienstag (28. Dezember 2021) vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss heißt es: Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen.
Andernfalls bestehe das Risiko, dass Menschen in einer Triage-Situation bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Auch die Ärzte brauchten Unterstützung, um die dann anstehenden schweren Entscheidungen zu treffen.
Triage: Wenn Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage reicht aus Sicht von Patientenschützern weit über die Corona-Pandemie hinaus. Dass Menschen mit Behinderung bei knappen Ressourcen nicht benachteiligt werden dürfen, spiele beispielsweise auch bei Organspenden und Pflege eine Rolle, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. „Das wird alles zu diskutieren sein.“
Das Karlsruher Gericht hatte auch mit Verweis auf die Behindertenrechtskonvention entschieden, der Bundestag müsse „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen - also wenn Ärzte entscheiden müssen, wen sie angesichts knapper Ressourcen retten und wen nicht. Bei der Umsetzung habe der Gesetzgeber Spielräume. (Az. 1 BvR 1541/20)
„Jetzt kann sich der Bundestag nicht mehr drücken“, sagte Brysch. Bislang habe er Entscheidungen zur Priorisierung im Gesundheitssystem immer wegdelegiert - etwa an Fachverbände. „Die Zeit, seine Hände in Unschuld zu waschen, ist vorbei.“ Auch wenn die nun zu treffenden Entscheidungen für die Bundestagsabgeordneten sicher keine einfachen seien, räumte der Patientenschützer ein.
Brysch: „Wir wissen ja nicht, wie die Lage im nächsten Herbst ist“
Für die nötige Diskussion müsse man sich etwas Zeit nehmen. „Das ist ein äußerst komplexes Thema“, sagte Brysch. Er erwarte aber binnen eines Jahres Ergebnisse. „Wir wissen ja nicht, wie die Lage im nächsten Herbst ist.“ Wichtig sei nun in erster Linie, dass die Fraktionen im Bundestag einen Fahrplan vorlegen. Auch die Bundesregierung sei gefordert, Vorschläge zu unterbreiten.
Regelrecht begeistert zeigte er sich von der konkreten Entscheidung des obersten deutschen Gerichts. „Das hatte ich mir natürlich erhofft, aber nicht zu wünschen gewagt.“ Für all jene, die angesichts der bisherigen Empfehlungen behauptet haben, diese diskriminierten Menschen mit Behinderung nicht, sei der Beschluss eine „Watsche“. (mt/dpa)
