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Scientology vom HakenVerfassungsschutz beendet nach 27 Jahren die Beobachtung der Sekte

Bundesamt für Verfassungsschutz

Copyright: Oliver Berg/dpa

Die Abschaffung des Phänomenbereichs Scientology ist nicht die erste Umorganisation im Bundesamt für Verfassungsschutz in diesem Jahr. (Symbolbild)

Scientology verliert an Einfluss: Überwachung beendet.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beendet die pauschale Überwachung von Scientology. Verfassungsfeindliche Aktionen einzelner Anhänger will die Behörde jedoch weiterhin beobachten. Der Anlass für diesen Schritt: Die Gruppierung hat auf nationaler Ebene über die letzten Jahre an Einfluss eingebüßt.

„Ihre Bearbeitung im BfV wird nicht länger als bundesweiter, eigenständiger Phänomenbereich fortgeführt“, gab die Dienststelle bekannt. Folglich erscheint Scientology auch nicht mehr separat im Bericht des Verfassungsschutzes. Komplett aus dem Fokus gerät die Organisation deswegen aber nicht. Das Amt ergänzte: „Unabhängig davon werden aber Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die von diesem Personenpotenzial ausgehen, auch weiterhin durch den Verfassungsschutz bearbeitet.“

Seit 1997 im Visier der Ermittler

Die Organisation, die 1954 in den Vereinigten Staaten vom Science-Fiction-Schriftsteller L. Ron Hubbard ins Leben gerufen wurde, versteht sich selbst als Kirche. Von Kritikern wird sie allerdings als bedrohliche Sekte eingestuft. Eine deutsche Vertretung existiert seit 1970, und die Überwachung durch die Verfassungsschützer startete im Jahr 1997.

Der deutsche Inlandsnachrichtendienst bezifferte die Mitgliederzahl für 2024 auf ungefähr 3.600 Personen. Diese Angabe ist seit 2021 unverändert geblieben. Die Bewertung der Gruppierung durch die Behörde bleibt dennoch unmissverständlich.

Im aktuellsten Bericht des Verfassungsschutzes steht, dass Scientology eine Gesellschaft nach „scientologischem“ Vorbild anvisiert. Hubbards Texte machen demnach klar, „dass in einer Gesellschaft nach scientologischen Vorstellungen wesentliche Grund- und Menschenrechte, wie beispielsweise die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, ebenso wenig gewährleistet sind wie das Recht auf Gleichbehandlung“.

Nicht die einzige Neuordnung beim Verfassungsschutz

Dieser Beschluss markiert nicht die erste Neuordnung innerhalb des Bundesamtes für Verfassungsschutz im laufenden Jahr. Schon im April wurde publik, dass die im Jahr 2021 geschaffene Extremismus-Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ebenfalls aufgelöst wurde.

Schon damals lautete die Begründung, der Bereich sei „vor dem Hintergrund einer dynamischen Lageentwicklung eingerichtet“ worden. In den Folgejahren habe er aber an Wichtigkeit eingebüßt und werde deshalb nicht mehr als separater Bereich weitergeführt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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