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Jeder wird OrganspenderNeues Gesetz: Wer nicht widerspricht, wird automatisch zum Spender

Organspende

Copyright: Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa

Bei den Organspenden erreicht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn nur einen hinteren Rang. (Archivbild)

Neue Regelung: Wer zur Organspende schweigt, stimmt zu.

Ein Vorstoß, der alles verändert? Im Bundestag formiert sich eine parteiübergreifende Initiative. Ihr Ziel: Die Organspende in Deutschland soll komplett neu aufgestellt werden. Das sorgt für Zündstoff.

Der Plan: Ab 2030 gilt jeder Mensch erst einmal als Spender, es sei denn, man legt aktiv Veto ein. Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann macht den Ernst der Lage deutlich. Man habe in der Vergangenheit schon so vieles versucht, um die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen, zum Beispiel mit Optimierungen in den Kliniken. Ihr bitteres Fazit: «Aber alles das hat nichts bewirkt».

Deswegen bringt der Zusammenschluss nun die Widerspruchsregelung ins Spiel. Zukünftig wäre jeder Erwachsene, der einwilligungsfähig ist, ein potenzieller Spender, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt, erläutert die Medizinerin und SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar. Connemann richtet einen emotionalen Appell an die Öffentlichkeit: «Jeder von Ihnen und von uns kann zum Lebensretter, zur Lebensretterin werden.»

Heftiger Gegenwind: Angriff auf die Grundrechte?

Doch der Vorschlag erntet massiven Widerspruch. Schon einen Tag zuvor warnte ein anderer Zusammenschluss von Politikern – ebenfalls quer durch die Fraktionen von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen – vor genau so einem Modell. Der schwere Vorwurf der Parlamentarier lautet, dies sei ein «Grundrechtseingriff».

Diesen Einwand lässt die Initiative um Connemann und Dittmar jedoch nicht gelten. Der Grünen-Politiker Armin Grau stellt klar: «Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender oder zur Organspenderin». Damit ist eine hitzige Auseinandersetzung im Parlament vorprogrammiert.

Der Fahrplan für die Organspende-Wende

Der Zeitplan ist eng getaktet. Laut Dittmar soll die erste Beratung des Antrags noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen. Ein Beschluss könnte bis zum Jahresende fallen. Der wohl größte Knaller kommt aber noch: Wegen ausgedehnter Übergangsfristen für eine breite Aufklärung der Bevölkerung soll die neue Regelung erst am 1. Januar 2030 «scharf geschaltet» werden.

Die Diskussion um die Organspende entwickelt sich damit erneut zu einer echten Gewissensfrage für den Bundestag. Hier geht es nicht um Parteitaktik, sondern um eine zutiefst ethische Entscheidung, die jeden betrifft. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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