Am Flughafen Düsseldorf entsteht ein geschlossenes Zentrum.
Geschlossen am AirportNRW plant spezielle Flüchtlingseinrichtung am Flughafen Düsseldorf

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Asylsuchende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, erwartet viele neue Regeln. (Symbolbild)
Hammer-Plan für Düsseldorf: Geschlossenes Asyl-Zentrum direkt am Flughafen! Jetzt wird's ernst in NRW! Die neue EU-Asylreform hat direkte Folgen für Düsseldorf. Am Flughafen soll ein spezielles Zentrum für Geflüchtete entstehen, was für manche Ankommende monatelange Festsetzung bedeutet.
Die Neuordnung des europäischen Asyl-Gemeinschaftssystems hat zur Folge, dass auch in Düsseldorf eine spezielle Einrichtung für ankommende Flüchtlinge entsteht. Ein Neubau für besondere Asylverfahren direkt an der Grenze soll bis Mitte 2028 auf dem Flughafengelände fertig sein. Dort werden 50 bis 60 Plätze eingerichtet, wie Verena Schäffer, die Fluchtministerin von Nordrhein-Westfalen, mitteilte. Bundesweit sind 374 solcher Plätze vorgesehen.
In NRW wird damit eines von deutschlandweit sechs solcher Asylgrenzzentren angesiedelt. Eine temporäre Lösung, die wohl schon Anfang 2027 den Betrieb aufnehmen kann, wird in Ratingen in einer momentan leerstehenden Unterkunft geschaffen. Der Bund hat zugesagt, die Finanzierung für die Einrichtungen zu übernehmen.
Monatelang festgesetzt
«Das sind geschlossene Einrichtungen, aber keine Haftanstalten», stellte die Grünen-Politikerin klar. Es gehe um Unterkünfte, in denen Bewegungsfreiheit innerhalb des Gebäudes und auf dem Außengelände herrscht. Auch Freizeit- und Betreuungsangebote soll es geben. Der Haken: Die Menschen dort dürfen die Anlagen während ihrer Verfahren nicht verlassen, es sei denn, sie werden begleitet – zum Beispiel für Termine bei einem Arzt oder vor Gericht.

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Die bisherigen Aufnahmerichtlinien werden am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU durch neue Regeln abgelöst. (Symbolbild)
Die Asylgrenzzentren werden nach den neuen EU-Vorgaben zur Pflicht für Menschen, die über einen Flughafen ankommen und eine der folgenden Bedingungen mitbringen: - Die Person stammt aus einem Herkunftsland, dessen Anträge in der EU eine Ablehnungsquote von mindestens 80 Prozent haben. - Es wurden von der Person falsche Angaben zur eigenen Identität gegenüber den Behörden gemacht. - Von der Person geht eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit aus.
Die maximale Aufenthaltsdauer in den Einrichtungen liegt bei sechs Monaten, wie Schäffer erklärte. Davon sind höchstens drei Monate für das beschleunigte Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesetzt. Dies betrifft zum Beispiel Menschen aus als sicher geltenden Herkunftsstaaten oder Asylsuchende, deren Anträge als offensichtlich unbegründet eingestuft werden. Für eine eventuelle Rückführung bleiben der Bundespolizei dann drei Monate Zeit.
Flüchtlingskinder schneller in Regelschulen
Für Schäffer ist ein entscheidender Fortschritt der EU-Asyl-Reform, dass geflüchtete Kinder zukünftig meist nach zwei Monaten, spätestens jedoch nach drei Monaten, eine reguläre Schule besuchen sollen. «Das ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Verbesserung, weil dieser Schritt die Startchancen von Kindern in Deutschland verbessert und ihnen die Chance auf schnelleres Lernen und Kennenlernen gibt», so die Grünen-Politikerin.
«Um das zu erreichen, werden wir Familien mit schulpflichtigen Kindern in Nordrhein-Westfalen zukünftig schneller aus den Landeseinrichtungen an die Kommunen zuweisen», sagte Schäffer. Bislang waren für diesen Schritt sechs Monate eingeplant.
Zielmarke für die Umsetzung sei bereits das nächste Schuljahr. Laut Schäffers Bericht waren Ende Mai fast 7.000 Personen in den Landeseinrichtungen untergebracht, darunter auch 710 Kinder.
Was für die Sicherheit getan wird
Die EU-Nationen haben sich zudem auf ein standardisiertes Vorgehen zur Registrierung von Personen ohne Einreiseerlaubnis geeinigt. In NRW erfolgt dieses „Screening“ am Anfang des Aufenthalts in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum. Dazu zählen vier Schritte: - Klärung und Verifizierung der Identität. Dies schließt die Erfassung biometrischer Merkmale ein - also Bilder des Gesichts und Abdrücke der Finger. - Sicherheitsüberprüfung durch Abgleich mit Datenbanken auf nationaler und europäischer Ebene. Die nordrhein-westfälische Polizei ist dafür zuständig. - Prüfung, ob eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht - etwa bei Minderjährigen, Schwangeren, Behinderten oder auch bei Menschen, die Folter oder Menschenhandel zum Opfer fielen. - Gesundheitsüberprüfung - auch um übertragbare Krankheiten zu erkennen. (dpa/red)
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