Opferschutz: Neues Gesetz soll Turbo-Scheidung ermöglichen.
Endlich Schutz vor dem ExNeues Gesetz schützt Wohnort und erleichtert die Scheidung

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Es bleibt dabei: Im familiengerichtlichen Verfahren steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. (Symbolbild)
Ein wichtiger Schritt für den Opferschutz! Das Bundesjustizministerium legt einen Plan vor, der Menschen nach häuslicher Gewalt mehr Sicherheit geben soll. Kernpunkte: Adressen bleiben geheim und auch für Jugendliche ab 14 Jahren gibt es entscheidende Neuerungen. Bis zum 10. Juli läuft die Frist für Rückmeldungen.
Turbo-Scheidung statt Trennungsjahr
Bislang gilt: Vor der Scheidung kommt das Trennungsjahr. Eine Ausnahme bei extremer Härte gibt es zwar, doch das Beweisverfahren ist oft langwierig. Der neue Gesetzesentwurf will das ändern: Wenn ein Partner gewalttätig wird – gegen den Antragsteller oder ein Kind im Haus –, soll das automatisch als unzumutbare Härte gelten. Das ewige Warten hätte damit ein Ende.

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Opfer häuslicher Gewalt vor erneuten Übergriffen zu schützen, ist Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein wichtiges Anliegen. (Archivfoto)
Neue Adresse? Bleibt ab sofort geheim!
Um Betroffene und ihre Kinder vor dem Täter zu schützen, wird der Gerichtsstandort neu geregelt. Bisher war das Gericht am Wohnort des Kindes zuständig – ein riesiges Risiko, denn so konnte der Ex-Partner den neuen Aufenthaltsort herausfinden. Künftig sollen Opfer verlangen dürfen, dass der Prozess am alten Wohnort verhandelt wird. So bleibt die Fluchtadresse sicher.

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Dunkelfeldstudien zeigen, dass die Täter bei häuslicher Gewalt mehrheitlich Männer sind. Doch es gibt auch Fälle, in denen Frauen gegenüber ihren Partnern oder Ex-Partnern Gewalt ausüben. (Symbolbild)
Mehr Mitsprache: Teenager bekommen starke Rechte
Auch für Jugendliche gibt es eine Revolution im Gerichtssaal. Ein Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, dass Teenager ab 14 Jahren in Prozessen, die sie betreffen, ihre Rechte selbstständig wahrnehmen dürfen – wenn sie es wollen. Eine Zustimmung der Eltern ist nicht mehr nötig. Das schließt auch das Recht ein, alle Prozessakten einzusehen, von den Schreiben der Eltern bis zu Gutachten oder den Berichten des Jugendamts. (dpa/red)
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