+++ JETZT LIVE +++ Wahl zum Kanzler Nach historischem Debakel – Merz stellt sich ab 15.15 Uhr einem zweiten Wahlgang

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Friedrich Merz gescheitertScholz bleibt Kanzler – wie geht es jetzt weiter?

Das gab es noch nie! Trotz gewonnener Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ist mit Friedrich Merz ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert. Wie geht es jetzt weiter?

Sechs Stimmen fehlten Friedrich Merz (69). Der CDU-Politiker ist bei der Wahl zum Bundeskanzler im ersten Wahlgang gescheitert – eine historische Schlappe und Vollkatastrophe für den 69-Jährigen.

Friedrich Merz verließ unmittelbar nach der Bekanntgabe den Plenarsaal. Die Bundestagssitzung wurde umgehend unterbrochen. Die Fraktionen beraten nun über das weitere Vorgehen. Für Merz ein Debakel. Und nicht nur Merz wird sich jetzt die Frage stellen: Wer sind die Abweichler und Abweichlerinnen?

SPD-Chef Klingbeil: Standen geschlossen zu Merz

Dass es knapp werden würde, war im Vorfeld bereits klar, doch sowohl Union als auch Koalitionspartner SPD hatten Zustimmung zum Kanzler Merz signalisiert.

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So wurde im ersten Wahlgang abgestimmt:

  1. Stimmberechtigt: 630
  2. Abgegebene Stimmen: 621
  3. Ja-Stimmen: 310
  4. Nein-Stimmen: 307
  5. Ungültige Stimmen: 1
  6. Enthaltungen: 3

SPD-Chef Lars Klingbeil (47) ließ durchblicken, dass Merz aus SPD-Reihen die volle Zustimmung erhalten habe. Sind die fehlenden Stimmen womöglich in den eigenen Reihen zu suchen?

Dass Abgeordnete wegen Krankheit nicht teilnehmen konnten, oder zur Stimmabgabe nicht im Saal waren, sind mögliche, wenn auch schwer nachzuvollziehende Möglichkeiten.

Während nun hinter verschlossenen Türen diskutiert wird, frohlockt die AfD. „Das zeigt, auf welch schwachem Fundament die kleine Koalition aus Union und von den Bürgern abgewählter SPD gebaut ist“, schrieb Parteichefin Alice Weidel bei X.

Scholz bleibt vorerst Kanzler – auch Kabinett bleibt

Wie geht es jetzt weiter? Olaf Scholz, der am Montagabend mit dem Großen Zapfenstreich eigentlich in den Ruhestand verabschiedet wurde, bleibt nun vorerst als Kanzler im Amt.

Denn Artikel 69 Grundgesetz bestimmt, dass der Kanzler die Amtsgeschäfte „bis zur Ernennung seines Nachfolgers“ weiter führt. Dazu ist er verpflichtet. Auch die Ministerinnen und Minister des Bundeskabinetts bleiben vorerst geschäftsführend im Amt.

Aktuell sieht es danach aus, als würde es kommenden Freitag (9. Mai 2025) zu einem zweiten Wahlgang kommen. Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. In Artikel 63 des Grundgesetzes ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“

Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.

Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: „Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.“

Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen. (susa mit AFP/dpa)