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Das Discounter-GeheimnisWo kommt eigentlich das Brot von Aldi, Lidl und Co. her?

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Das Brot aus dem Lidl-„Backshop“ ist bei den Kunden beliebt – woher es kommt, weiß dieser jedoch nicht.

Neckarsulm – Brote, Brötchen, Croissants: Seit einiger Zeit mischen Discounter wie Lidl auch im Backwaren-Geschäft mit und machen mit speziellen Automaten den etablierten Bäckereien Druck.

Das Prinzip dieser „Back-Shops“ ist denkbar einfach: Ein Knopfdruck genügt – und das geliebte Brot kann warm und knusprig entnommen werden.

Doch woher kommen die Backwaren der Supermarktketten überhaupt?

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In traditionellen Bäckereien wird meist selbst produziert, die Herkunft von Brot und Co. ist daher klar. Supermärkte beziehen ihre Waren allerdings von Drittanbietern. Und diese sind nicht immer leicht herauszufinden.

Große Geheimniskrämerei

Rewe gibt auf Anfrage bekannt, dass ein Großteil der Backwaren von drei Herstellern stammt – darunter der unternehmenseigenen Glocken Bäckerei in Frankfurt am Main.

Weitere Details könne man „allein schon aus Gründen des Wettbewerbs“ nicht öffentlich machen, so Pressesprecher Andreas Krämer.

Kaufland möchte dagegen keine Auskunft zu seinen Backwaren-Herstellern machen, teilt auf Anfrage lediglich mit: „Wir beziehen die Rohlinge für die Brötchen und Brote unserer Backshops von verschiedenen Lieferanten, welche diese nach unseren Qualitätsvorgaben herstellen.“

[Aldi und Penny ergänzen!]

Ebenso wortkarg gibt sich Lidl. Man mache grundsätzlich keine Angaben zu Lieferanten, teilt eine Sprecherin mit.

Und ergänzt: „Unsere Kunden können sich aber darauf verlassen, dass wir nur mit zertifizierten Lieferanten zusammenarbeiten, die unsere hohen Anforderungen an Qualität und Frische erfüllen.“

Anspruch auf Auskunft besteht nicht

Ein Anspruch auf Auskunft besteht für die Kunden übrigens nicht, wie die die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mitteilt.

Der Kunde habe nur einen Anspruch darauf, den Namen des Verantwortlichen für die Ware zu erhalten, im konkreten Fall also Lidl.

Den tatsächlichen Lieferanten müssen die Supermärkte lediglich den zuständigen Behörden vorlegen – zum Beispiel bei Kontrollen. Ausnahme sind Eier und Rindfleisch, bei denen eine Herkunftskennzeichnung eindeutig vorgeschrieben ist.

(mah)