Die Christdemokraten in Köln kommen einfach nicht zur Ruhe. Ein Urteil sorgt für mächtig Wirbel – doch die Parteispitze will sich wehren.
Kölner CDUPartei zieht nach Gerichts-Urteil vor die nächste Instanz

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In der CDU rumort es. Das Foto zeigt Niklas Kienitz, Steffi und Markus Greitemann, Serap Güler und Bernd Petelkau(v.l.) bei „Oberbürgermeisterwahl 2025“ und „Kommunalwahl 202'“.
Der interne Krach bei Kölns Christdemokraten – nach einer Entscheidung des NRW-Landesparteigerichts zur Vorstandswahl von 2021 kündigt die Partei nun den Gang vor das Bundesparteigericht an.
Dies bestätigte Vorstandsmitglied und Schatzmeister Sebastian Benz, der selbst Anwalt ist, am Freitag.
Urteil da, aber Begründung fehlt
Was war geschehen? Laut Vorstandsmitglied Konrad Adenauer, der die Sache publik machte, hatte das Gericht die Wahl von 2021 Ende Februar für „nichtig“ erklärt. Damals setzte sich der amtierende Bernd Petelkau nur knapp gegen Thomas Breuer durch. Breuer war der Kandidat der parteiinternen und Petelkau-kritischen Gruppe „Zukunft Jetzt“.
In der Zwischenzeit hat sich personell einiges getan: Bundestagsabgeordnete Serap Güler führt nun die Partei, während Petelkau nur noch den Posten des Fraktionschefs innehat. Trotzdem kündigte Benz den nächsten juristischen Schritt an, obwohl die schriftliche Begründung des Urteils noch gar nicht vorliegt. Diese werde man nachreichen. Nach der Zustellung des Richterspruchs bleibt der Partei dafür ein Monat Zeit, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet.
Doch das ist nicht der einzige juristische Ärger. In einem zweiten Fall hat die Kölner Parteiführung das schriftliche Urteil des Landesparteigerichts schon erhalten – es betrifft die Nominierung der CDU-Bewerber für die Bundestagswahl 2021. Die Kür der Kandidaten erfolgte damals im Mai. Wegen der Corona-Lage entschieden darüber aber nicht die Mitglieder in einer Versammlung, sondern nur wenige, zuvor bestimmte Delegierte.
Im Wahlkreis Köln Südwest wurde damals Sandra von Möller zur Kandidatin gemacht – und nicht Heribert Hirte, der zu dem Zeitpunkt seit acht Jahren für die CDU im Bundestag saß. Ein Einzug ins Parlament gelang von Möller später jedoch nicht.
Fehlende Akten als Grund für Gerichts-Entscheidung
Das Landesparteigericht kippte auch diese Kandidatenkür und stufte sie ebenfalls als „nichtig“ ein. In dem Urteil steht wörtlich: „Das Verfahren vor dem Kreisparteigericht Köln entspricht nicht den grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen.“
Ein wesentlicher Punkt der Kritik: Vom Kreisparteigericht sei keine vollständige Originalakte weitergeleitet worden. Ohne die entsprechenden Unterlagen könne das Landesparteigericht nach eigener Angabe aber nicht nachvollziehen, ob die Wahlen ordnungsgemäß abgelaufen sind. Eine saubere Aktenführung sei jedoch „zwingend rechtstaatlich geboten“.
Sollte dies nicht gegeben sein, könnte sich die Beweislast sogar umkehren, sodass der Beklagte die Rechtmäßigkeit beweisen muss. Aus diesem Grund betrachtet das Gericht die Wahl als „nichtig“.
Laut einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages könnten die für „nichtig“ erklärten Wahlen bei der Kölner CDU aber mit relativ geringen Folgen verbunden sein (darüber berichteten wir). Vereinfacht ausgedrückt, werden Beschlüsse des fehlerhaft gewählten Vorstands aus Gründen der Rechtssicherheit wohl trotzdem als wirksam angesehen. (red)
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