Hammer-Urteil: Klima-Kleber siegen, Staat zahlt alles.
Sieg für Klima-KleberVerfahren nach Protest vor Ministerium eingestellt, Staat zahlt Kosten

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Ein Demonstrant klebte sich an der Glastür des Haupteingangs des Innenministeriums in Düsseldorf fest als Protest nach der Räumung von Lützerath. (Archivbild)
Ein echter Hammer vor Gericht in Düsseldorf! Für sieben Klima-Aktivisten von Extinction Rebellion endet ein langes juristisches Tauziehen mit einem Sieg. Über ein Jahr nach ihrer Klebe-Aktion am NRW-Innenministerium wurde das Verfahren gegen sie jetzt gekippt.
Das Düsseldorfer Amtsgericht hat den Fall gegen die vier Frauen und drei Männer, die zwischen 39 und 67 Jahre alt sind, als geringfügig eingestuft und beendet (Aktenzeichen: 120 Cs 87/25). Der Knaller dabei: Die gesamte Rechnung für das Verfahren geht an die öffentliche Hand. Ein riesiger Erfolg für die Aktivisten.
Klebe-Aktion sorgte für Wirbel
Zurück zum Anfang: Am 17. Januar 2023 fixierten sich die Demonstrierenden am Gebäude des NRW-Innenministeriums. Ihr Protest richtete sich gegen die Abbaggerung des Dorfes Lützerath für den Kohleabbau. Ihre Forderung: NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sollte zurücktreten. Sie prangerten damals an, dass es bei dem Einsatz zu Polizeigewalt und einer Kriminalisierung gekommen sei.
Wegen Hausfriedensbruchs folgte eine Anzeige durch das Innenministerium, was die Staatsanwaltschaft veranlasste, Strafbefehle zu fordern. Das Amtsgericht stellte diese zunächst auch aus. Es handelte sich um Beträge zwischen 1.000 und 1.500 Euro pro Kopf. Doch die Aktivisten legten Widerspruch ein und erzwangen so eine öffentliche Verhandlung – mit dem überraschenden Ende.
Gericht: Ministerium überhaupt ein „befriedetes Gebäude“?
Die Argumentation der Richter ist brisant. Von der Aktion sei keine gravierende Gefahr ausgegangen. Außerdem sei es zweifelhaft, ob das Ministerium an einer belebten Straße mit frei zugänglichem Foyer rechtlich überhaupt als „befriedetes Gebäude“ gilt. Diese Bewertung kommt einer juristischen Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft gleich.
Dieser Beschluss des Amtsgerichts in Düsseldorf ist damit ein bedeutender Triumph für die Klima-Bewegung. Er wirft zudem grundlegende Fragen auf, wie solche Protestaktionen an staatlichen Einrichtungen künftig juristisch bewertet werden. (dpa/red)
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