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Die einen freut's, die anderen leidenHomeoffice und Kurzarbeit: Was die Regierung jetzt plant

Ein Mann sitzt zuhause an einem Esstisch. Er schreibt mit einem Stift auf ein Blatt Papier neben einem Laptop

Das undatierte Symbolfoto zeigt einen Mann im Homeoffice.

Innerhalb der Regierung werden Pläne abgestimmt, für Unternehmen wieder eine grundsätzliche Pflicht zum Angebot von Homeoffice einzuführen. Der Zugang zur Kurzarbeit soll leicht bleiben.

Angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den erleichterten Zugang zu Kurzarbeit verlängern.

Er wolle in den kommenden Tagen einen entsprechenden Entwurf auf den Weg bringen, kündigte Heil am Donnerstag (25. August 2022) bei einer Sommerreise in Schönebeck in Sachsen-Anhalt an.

Kommt Pflicht zum Angebot von Homeoffice für Unternehmen?

Zudem würden innerhalb der Regierung nun Pläne abgestimmt, für Unternehmen wieder eine grundsätzliche Pflicht zum Angebot von Homeoffice einzuführen, kündigte Heil an.

Alles zum Thema Corona

Die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten habe zwar von bis zu rund sechs Millionen in der Hochphase der Corona-Pandemie auf zuletzt rund 500.000 abgenommen. Doch angesichts der Risiken etwa durch die Inflation, die hohen Energiepreise und durch stockende Lieferketten wolle er Unternehmen und Beschäftigten ein Stück Sicherheit geben, so Heil.

Schon zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Corona-Krise mit ihren Lockdown-Maßnahmen war der Zugang zu Kurzarbeit erleichtert worden. So kann Kurzarbeitergeld bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Zuvor hatte die Schwelle bei einem Drittel gelegen.

Zudem müssen die Beschäftigten keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen. Ohne Verlängerung würden diese Regelungen Ende September auslaufen.

Hubertus Heil spricht über „rezessive Situation“ im Winter

Heil sagte, in Schwierigkeiten könnten etwa Teile des produzierenden Gewerbes und des Handels geraten. „Wir haben jetzt noch Wachstum“, sagte Heil. Im Winter könne es aber zu einer „rezessiven Situation“ kommen, sagte der Minister unter Berufung auf Ökonomen.

Unterdessen kritisierten Deutschlands Arbeitgeber weitere Pläne Heils für Herbst und Winter. So war am Vortag bereits bekannt geworden, dass das Bundesarbeitsministerium im Grundsatz eine Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht ab Oktober plant.

Arbeitgeberpräsident Reiner Dulger kritisierte, dass unabhängig von der konkreten Infektionslage die gleichen Infektionsschutzmaßnahmen in den Betrieben gelten sollten wie zu Hoch-Zeiten der Pandemie. „Das ist unangemessen und nicht nachvollziehbar“, sagte Dulger. „Es ist Zeit, die Panikecke zu verlassen und zu einer Normalität mit Corona zu kommen.“

„Beschäftigte, die nicht Homeoffice machen können, am Arbeitsplatz schützen“

Nach einem Referentenentwurf des Arbeitsressorts sollen Arbeitgeber wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten, sofern es betrieblich möglich ist.

Heil sagte während seiner Sommerreise: „Mir ist aber auch wichtig, dass wir die Beschäftigten, die nicht Homeoffice machen können, am Arbeitsplatz schützen. Dafür wird es auch Hygieneregeln geben.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürwortet die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), ab Herbst erneut eine Homeoffice-Angebots-Pflicht einzuführen.

„Es ist richtig und gut, dass der Arbeitsminister mit einer Arbeitsschutzverordnung für den Herbst vorsorgt“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die Erfahrung zeigt, dass die Homeoffice-Quote trotz hoher Infektionszahlen zurückgeht, wenn Arbeitgebern freigestellt wird, Homeoffice anzubieten.“ Daher sei es richtig, mögliche Gründe, die einem Homeoffice-Angebot entgegenstünden, eng zu fassen.

DGB warnt vor Risiken im Homeoffice

Gleichzeitig warnte sie vor möglichen Risiken für Beschäftigte im Homeoffice. „Homeoffice kann eine besondere Belastung und Gesundheitsgefahr für Beschäftigte sein.“

Es müsse daher klar sein, dass Arbeiten zu Hause kein Ersatz für Kinderbetreuung sein dürfe. Für Beschäftigte müsse die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, immer freiwillig bleiben. (dpa)