Aachen – Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts jetzt der nächste Diesel-Hammer!
Die Stadt Aachen muss ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zum 1. Januar 2019 vorbereiten. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen am Freitag entschieden.
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Alternativ könne sie bis dahin ein „schlüssiges Gesamtkonzept“ vorlegen, ob alle anderen Maßnahmen wie die Nachrüstung der Busflotte mit Filtern und der Kauf von Elektrobussen dazu führen können, dass die Grenzwerte für den Stickstoffdioxidausstoß in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eingehalten werden.
Bundesweit erstes Diesel-Urteil dieser Art
Der Vorsitzende Richter bezweifelte aber, dass dies gelinge. Er könne nicht erkennen, dass dieses Gesamtkonzept bis zum Januar vorliegen werde, sagte er. „Die Stadt muss konkret betrachten, wie das Fahrverbot aussehen könnte.“ Offen ist derzeit noch, ob nur Euro-4- oder auch Euro-5-Diesel davon betroffen sein werden.
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Der Aachener Richterspruch ist das bundesweit erste Urteil seit der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar.
Die Leipziger Richter hatten gerichtlich verordnete Fahrverbote ermöglicht.
Gegen das Urteil wurde Berufung zugelassen.

