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GaspreisbremseBrisante Beschlussvorlage: Bund will entscheidendes Detail ändern

Die Bundesregierung will die Gaspreisbremse wohl doch vorziehen. Das Foto zeigt Kanzler Olaf Scholz am 1. November in Schwarzheide beim Besuch eines BASF-Werks.

Die Bundesregierung will die Gaspreisbremse wohl doch vorziehen. Das Foto zeigt Kanzler Olaf Scholz am 1. November in Schwarzheide beim Besuch eines BASF-Werks.

Die hohen Energiepreise belasten viele Haushalte und Firmen. Die Bundesregierung will nun Vorschläge einer Kommission umsetzen. Kurz vor Beratungen mit den Ländern legt der Bund eine brisante Beschlussvorlage vor – mit einer entscheidenden Neuerung.

Bei Bund-Länder-Gesprächen am Mittwoch (15 Uhr) in Berlin stehen unter anderem offene Finanzierungsfragen bei Entlastungsmaßnahmen in der Energiekrise im Vordergrund. Bei den Gesprächen mit dem Kanzler könnte die Umsetzung der angekündigten Gaspreisbremse konkreter werden.

Die Bundesregierung will eine „Winterlücke“ bis zur Wirkung der geplanten Gaspreisbremse für Haushalte im Frühjahr teilweise schließen. Die Gaspreisbremse soll ab März greifen. „Es wird darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt“, heißt es nun in einem am Dienstag bekannt gewordenen Papier der Bundesregierung – das wäre ein Monat früher als geplant. Dieser Plan sieht ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Entlastung von Strom- und Gaskundinnen und -kunden vor. Energiepreisbremsen sollen bis zum 30. April 2024 gelten.

Gaspreisbremse soll nun doch ab Februar in Kraft treten

So soll die Gaspreisbremse funktionieren: Haushalte und kleinere Unternehmen sollen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.

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Als Vorjahresverbrauch soll die Jahresverbrauchsprognose gelten, die der Abschlagszahlung für den September zugrunde gelegt wurde. Bei neuen Gasbezugsverträgen gelten laut eines Papiers aus dem Kanzleramt wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Preise von im Schnitt etwa 21 Cent pro Kilowattstunde. Die monatliche Entlastung durch die Preisbremse soll nicht zurückgezahlt werden müssen, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt. Das soll einen Anreiz zum Energiesparen geben.

Bei Haushalten mit höheren Einkommen soll die Entlastung ab 2023 als geldwerter Vorteil besteuert werden. Die Expertenkommission hatte dazu ein Einkommen von mehr als 75.000 Euro im Jahr genannt. Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. (dpa/mg)